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Neuerungen der Gigabitförderung: Branchendialog und Beratungsleistungen

Zuletzt aktualisiert: 06. März 2023

Noch warten Kommunen und Telekommunikationsunternehmen (TKU) auf die novellierte Gigabitförderung, die für April angekündigt ist. Allerdings gibt es schon jetzt Neuerungen: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) führt sogenannte Branchendialoge ein. Diese erinnern vom Prinzip stark an die Interessenbekundungen, die es bereits vor einigen Jahren gab.

Außerdem können Kommunen bereits Beratungsleistungen beantragen – unter anderem, um mit den Branchedialogen bereits zu beginnen.

Wir haben zusammengefasst, worum es bei den Branchendialogen geht und wie die Förderung der Beratungsleistungen funktioniert. 

Was ist das Ziel der Branchendialoge?

Ziel des BMDV und der Branchendialoge ist die Stärkung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Dieser soll weiterhin Vorrang gegenüber staatlicher Förderung haben. Dafür sollen die Branchendialoge Kommunen und vor Ort tätige TKU an einen Tisch bringen, um die eigenwirtschaftlichen Ausbaumöglichkeiten voranzubringen und die Kommunikation zu stärken.

In einer Gesprächsreihe nennen Kommunen und TKU Ausbauinteressen und gegenseitige Erwartungshaltungen. So soll der Grundstein für eine Kooperation entstehen und das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial einer Kommune ausgelotet werden. Dabei werden konkrete Interessensbekundungen für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau und mögliche kommunale Unterstützungsleistungen festgehalten. 

Wie laufen die Branchendialoge ab?

Die Branchendialoge können je nach Ausgangslage unterschiedlich aussehen und von den Kommunen relativ frei gestaltet werden. Basis für die Gespräche bilden dabei die Daten aus dem Breitbandatlas, der Potenzialanalyse des Bundes und aus eigenen Quellen der Kommunen. Diese sollen die Kommunen zusammenführen und in einem Geoinformationssystem aufbereiten. Daraus lassen sich bereits erste Indikatoren für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau ableiten, die helfen, Angebote von TKU einzuordnen.

Im Anschluss erfolgt die Bekanntmachung durch die Kommunen auf den Plattformen der Projektträger, der eigenen Homepage und der Plattform des Gigabitbüro des Bundes. So sollen möglichst viele TKU mit entsprechender Vorlaufzeit informiert werden. Daraufhin werden TKU aus der Region sowie Unternehmen, die ein Interesse am Ausbau haben oder bei denen dies vermutet werden kann, zu Gesprächen eingeladen.

Nach einem potenziellen gemeinsamen Termin erfolgen dann die Einzelgespräche mit den TKU, in denen Erwartungen und Grundlagen für mögliche Kooperationen festgehalten werden. Zusätzlich sollen eigenwirtschaftliche Ausbaugebiete inklusive Zeitrahmen definiert werden.

Auf Basis der Interessenbekundung wägen Kommunen ab, inwieweit die jeweiligen Gebiete eigenwirtschaftlich erschlossen werden. Bei einer vollständigen Erschließung ist kein Förderverfahren mehr nötig. Werden unterversorgte Gebiete aber voraussichtlich nicht erschlossen, kann ein Förderverfahren folgen. Hierfür müssen die Kommunen die Gebiete über ein Markterkundungsverfahren adressscharf definieren.

Im Anschluss ist die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde über Inhalt und Ergebnis des Branchendialogs zu informieren. Dafür gibt es ein digitales Nachweisformular auf der jeweiligen Online-Plattform. Kommunen sollten daher die Branchendialoge dokumentieren. 

Was ist förderrechtlich zu beachten?

Der Branchendialog ist grundsätzlich vor dem Markterkundungsverfahren (MEV) durchzuführen. Die Dialoge werden anerkannt, wenn sie nicht länger als sechs Monate vor Einleitung des MEV liegen. Auch Branchendialoge in einem landkreisweiten Rahmen werden anerkannt. Lediglich für das Jahr 2023 können Kommunen Ausnahmen beantragen.

Wie funktioniert die Förderung von Beratungsleistungen?

Auch im Rahmen der novellierten Gigabitförderung können Kommunen, die nicht bereits einen Antrag gestellt haben, wieder Förderung für Beratungsleistungen erhalten. Ziel ist es, Beratung frühzeitig einzuschalten und so den Ausbau gigabitfähiger Netze zu beschleunigen. Bereits seit dem 02. März können Kommunen daher Anträge zur Förderung externer Beratungsleistungen stellen.

Vor Veröffentlichung der künftigen Richtlinie können externe Beratungsstellen bei folgenden Punkten unterstützen: 

  • Sichtung, Aufbereitung und erste Vorbereitung der Datengrundlagen für die Dialoge
  • Durchführung von Branchendialogen
  • Vorbereitung eines Markterkundungsverfahrens 

Kommunen, die eine Bewilligung nach dem aktuellen Förderaufruf erhalten, müssen Maßnahmen zur Ermittlung des optimalen Verhältnisses zwischen eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau nachweisen können. Dafür eigenen sich beispielsweise die angesprochenen Branchendialoge.

Wie auch im letzten Jahr belaufen sich die maximalen Förderungssummen auf 50.000 Euro pro Gemeinde und 200.000 Euro pro Landkreisprojekt bzw. gemeindeübergreifendem Projekt. 

Fazit

Auch wenn die novellierte Gigabitförderung noch auf sich warten lässt, können Kommunen schon jetzt vorbereitende Maßnahmen treffen. Nach der Aufbereitung der Datengrundlage können sie beispielsweise bereits mit den Branchendialogen starten, um anschließend ein Markterkundungsverfahren durchzuführen.

Bei diesen vorbereitenden Maßnahmen können Kommunen zusätzlich Unterstützung durch externe Beratung erhalten. Die Anträge dazu können bereits gestellt werden. 

Quellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Gigabitbüro des Bundes (2023): „Durchführung von kommunalen Branchendialogen für den Gigabitausbau“, Februar 2023, https://gigabitbuero.de/publikation/kommunale-branchendialoge/, letzter Zugriff am 03. März 2023.

PWC und atene KOM (2023): „Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Beratungsleistungen“, 02. März 2023, https://gigabit-projekttraeger.de/aufruf-zur-antragseinreichung-foerderung-von-beratungsleistungen/, letzter Aufruf am 03. März 2023. 

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