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Wallbox, Wärmepumpe & Co.: So wird der Strom ab 2024 gedrosselt
Zuletzt aktualisiert: 30. Januar 2024
Immer mehr Haushalte nutzen Wärmepumpen oder Wallboxen. Diese Verbrauchseinrichtungen verbrauchen aber deutlich mehr Strom als normale Geräte. Das stellt unser Stromnetz vor Herausforderungen und kann zu Überlastungen führen.
Um das zu verhindern, wurde das Energiewirtschaftsgesetz angepasst, mit Wirkung ab dem 01. Januar 2024. Vorgesehen sind unter anderem Drosselungen von Anlagen wie Wärmepumpen und Co. – eine sogenannte netzorientierte Steuerung.
Entdecken Sie, warum diese Maßnahmen entscheidend sind und wie sie die Energie- und Verkehrswende vorantreiben, während gleichzeitig die Netzstabilität gewährleistet wird.
Warum ist Drosseln notwendig?
Der Trend zur Elektrifizierung von Wärme und Verkehr bedeutet, dass immer mehr Verbraucher steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Elektroautos und Stromspeicher nutzen. Diese Geräte benötigen teilweise beträchtlich höhere Strommengen als herkömmliche Haushaltsgeräte und können gleichzeitig hohe Leistungen abrufen. Das aktuelle Stromnetz ist jedoch nicht immer darauf ausgelegt, diese zusätzliche Belastung zu bewältigen. Dies führt zu Engpässen und Überlastungen in den lokalen Stromnetzen, insbesondere in Gebieten mit einer hohen Dichte an steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Nicht zuletzt, weil diese oft gleichzeitig eingesetzt werden.
Die Überlastung des Stromnetzes kann zu Störungen in der Stromversorgung und im schlimmsten Fall zu Stromausfällen führen. Um dies zu verhindern und dennoch die Energiewende voranzutreiben, hat die Bundesnetzagentur neue Regelungen eingeführt.
Was ändert sich?
Ab dem 01.01.2024 ist eine netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen möglich. Dafür wurde der Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) angepasst. Diese Anpassung berechtigt und verpflichtet Netzbetreiber, die Stromversorgung von sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei Bedarf zu drosseln, ähnlich wie man eine Lampe mit einem Dimmer schwächer einstellt. Dazu gehören etwa Wallboxen, Wärmepumpen oder Klimaanlagen. Komplette Abschaltungen sind nicht mehr erlaubt. Dafür müssen die Netzbetreiber Vereinbarungen mit den Endkund:innen treffen.
Das soll jedoch nur eine vorübergehende Maßnahme sein, bis die Netze entsprechend ausgebaut und optimiert sind. Eine Dimmung soll auch nur dann erfolgen, wenn sie wirklich notwendig ist. Dafür müssen Netzbetreiber aktuelle Verbrauchsdaten erheben und auf Basis der Netzzustandsermittlung gezielt Störungen vorbeugen. Ziel ist es, die Wärmewende und die Verkehrswende voranzutreiben und gleichzeitig die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Stromnetzes zu gewährleisten.
Mit der neuen Regelung sind Netzbetreiber gleichzeitig aber auch verpflichtet, Wallboxen & Co. anzuschließen. Sie dürfen den Anschluss nicht mehr verweigern oder verzögern, um die Netze zu entlasten. So soll die Wärme- und Verkehrswende bereits beginnen, auch wenn die nötigen Netze noch ausgebaut werden.
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Wer ist betroffen?
Verbraucher:innen, die neu eine Wallbox oder Wärmepumpen installieren, sind automatisch betroffen. Mit ihnen treffen die Netzbetreiber eine Vereinbarung zur Steuerung. Sie sollen zusätzlich ein intelligentes Messsystem erhalten. Das System erfüllt die technischen Voraussetzungen zum Dimmen, kann aber auch helfen, dynamische Stromtarife zu nutzen. Dann wird v. a. dann Strom verbraucht, wenn er besonders günstig ist und der Verbrauch reduziert, sobald die Strompreise steigen. Das kann das Stromnetz weiter entlasten. Noch ist das System allerdings nicht massentauglich.
Für Bestandsanlagen mit einer Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Bestehende Vereinbarungen gelten bis zum 31. Dezember 2028 unverändert fort. Anschließend werden die Verbrauchseinrichtungen auf das neue Regime überführt.
Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung bleiben dauerhaft ausgenommen. Eine Vereinbarung kann allerdings freiwillig abgeschlossen werden.
Welche Auswirkungen hat das Drosseln auf Endverbraucher:innen?
Für Endverbraucher:innen bedeutet dies, dass Wärmepumpen und E-Autos auch weiterhin betrieben werden können, allerdings mit möglicherweise reduzierter Leistungsfähigkeit in Zeiten hoher Netzbelastung. Die Leistung muss immer mindestens 4,2 Kilowatt pro Verbrauchseinrichtung betragen. Das reicht beispielsweise aus, um bei einem E-Auto nach zwei Stunden mindestens eine Reichweite von 50 km sicherzustellen.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Netzbetreiber nicht in den Haushaltsstrom eingreifen darf und dass eigener Solarstrom, z. B. aus Photovoltaikanlagen, auch in Überlastungszeiten uneingeschränkt genutzt werden kann. Zum Ausgleich müssen die Verbraucher:innen zudem nur ein reduziertes Netzentgelt zahlen.
Wie ist die langfristige Entwicklung?
Die Bundesnetzagentur erwartet, dass solche Eingriffe die Ausnahme bleiben werden. Zudem werden die Netzbetreiber ihre Eingriffe auf einer gemeinsamen Online-Plattform veröffentlichen, um Transparenz zu gewährleisten. Langfristig soll die Digitalisierung des Stromnetzes und die Einführung intelligenter Steuersysteme eine flexiblere und effizientere Nutzung des Stroms ermöglichen.
Fazit
Die Anpassungen im Rahmen des § 14a EnWG sind ein entscheidender Schritt, um die Herausforderungen der Energie- und Verkehrswende zu bewältigen. Sie ermöglichen es, neue Technologien wie Wärmepumpen und E-Autos schneller in das Stromnetz zu integrieren, während gleichzeitig die notwendigen Netzausbauten vorangetrieben werden.
Das Dimmen von Verbrauchseinrichtungen soll aber Ultima Ratio bleiben und nicht zur Regel werden. So können die bestehenden Netze geschont werden, ohne zu großem Komfortverlust bei den Verbraucher:innen zu führen.
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Quellen
Salavati, Nakissa (2024): „Wenn plötzlich weniger Strom fließt“, Süddeutsche Zeitung, 07. Januar 2024, https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/strom-drosselung-waermepumpe-e-auto-bundesnetzagentur-regelung-1.6329260?reduced=true, letzter Zugriff am 19. Januar 2024.
Bundesnetzagentur (2023): „Bundesnetzagentur startet zweite Konsultation zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz“, 16. Juni 2023, https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/20230616_14a.html?nn=659670, letzter Zugriff am 19. Januar 2024.
Bundesnetzagentur (o. J.): „Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/start.html, letzter Zugriff am 19. Januar 2024.