Melden Sie sich zu unserem Newsletter an!
In unserem monatlich erscheinenden Newsletter informieren wir Sie über alle wichtigen Ereignisse und Entwicklungen rund um die Themen Digitalisierung und Breitband.
Jetzt anmelden!#403578047 © Mike Mareen, Adobe Stock
Neue Förderung für Mobilfunkkoordination:
Das Wichtigste zusammengefasst
Kein Netz auf dem Land? Das soll sich ändern – zumindest in Nordrhein-Westfalen. Neben der Gigabitkoordination hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW nun auch eine Förderung für die Mobilfunkkoordination beschlossen. Das Ziel: Die Mobilfunkabdeckung möglichst zeitnah flächendeckend ausbauen.
Wir haben für Sie zusammengefast, worum es sich bei einer Mobilfunkkoordination handelt, welche Aufgaben sie übernimmt und wie die Förderung funktioniert.
Was ist die Mobilfunkkoordination und welche Aufgaben erfüllt sie?
Mit der Förderung einer Mobilfunkkoordination möchte das Land Nordrein-Westfalen den Kreisen und kreisfreien Städten bei dem Ausbau flächendeckender Mobilfunknetze unter die Arme greifen. Die Koordinator:innen sollen die Städte und Kreise daher in allen Belangen beim Ausbau unterstützen und beraten.
1. Erste Ansprechstelle
Demnach ist die Mobilfunkkoordination auch die erste Ansprechstelle für alle Beteiligten wie Mobilfunknetz- oder Funkmastbetreiber, Kommunen sowie sämtliche öffentliche Stellen.
Dabei gilt es auch, die beteiligten Stellen zu identifizieren, einen ersten Kontakt herzustellen und in den Ausbauprozess einzubinden.
2. Ist-Analyse
Um den Ausbau zielgerichtet voranzubringen, ist es wichtig, zunächst die Ist-Situation zu beleuchten. Wie sieht die aktuelle Versorgung aus? Welcher Bedarf besteht im Ausbaugebiet und angrenzenden Kommunen bzw. Kreisen? Diese Daten werden verglichen und in einer Geoinformationsdatenbank aufbereitet und gespeichert.
3. Ausfindigmachen von Standorten
Zusätzlich soll die Koordination geeignete Standorte ausfindig machen, die bereits über einen Strom- und/oder Glasfaseranschluss verfügen. Diese Grundstücke oder Immobilien können bei entsprechender Genehmigung für den Ausbau genutzt werden, um beispielsweise Antennen anzubringen oder Masten aufzustellen. Die Daten werden ebenfalls in die Datenbank eingepflegt.
4. Handlungskonzept
Aus der Gesamtdarstellung und dem Vergleich von aktueller Versorgung und Bedarf leiten die Koordinator:innen im nächsten Schritt ein Handlungskonzept ab. Aus diesem Konzept geht hervor, welche Versorgungsgebiete mit welcher Priorisierung ausgebaut werden sollen und welche potentiellen Standorte sich für die Mobilfunkanbieter lohnenswert ausbauen lassen.
5. Begleitung des Ausbaus
Als koordinierende Stelle steuern die Mobilfunkkoordinator:innen den Ausbau aktiv vor Ort und unterstützen insbesondere beim Genehmigungsmanagement, um Verfahren zu beschleunigen. Außerdem begleiten sie die Planung und haben stets einen Blick auf die zu erreichenden Ziele und den technischen Fortschritt. Während des Ausbaus erfolgt eine stetige Abstimmung mit den auf Bundes- und Landesebene zuständigen Einrichtungen sowie anderen Mobilfunk- und Gigabitkoordinator:innen.
6. Beratung und Öffentlichkeitsarbeit
Die Koordinator:innen beraten dabei nicht nur die Kommunen, sondern auch Unternehmen und Institutionen zu relevanten Themen wie etwa Campusnetzen.
Außerdem leisten sie Öffentlichkeitsarbeit und unterstützen beispielsweise bei der Durchführung von Veranstaltungen und der Veröffentlichung von Informationen auf den Internetpräsenzen des Kreises oder der Stadt.
Wie funktioniert die Förderung?
Alle Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen können die Fördergelder für eine Mobilfunkkoordination bei ihrer zuständigen Bezirksregierung beantragen. Projekte in einzelnen Kommunen sind nicht förderfähig. Insgesamt können 210.000 Euro für 36 Monate einmalig beantragt werden.
Von den Geldern können die Kreise und Städte eigenes oder neu eingestelltes Personal bezahlen. Außerdem können sie bei Dritten die gesamte Koordination oder lediglich einzelne Dienstleistungen beauftragen. Die Förderrichtlinie gilt seit Veröffentlichung und bis Ende 2022.
WiR unterstützen Sie!
Sie suchen eine Mobilfunkkoordination für Ihren Kreis oder Ihre Stadt? WiR unterstützen Sie! Bereits seit mehr als 10 Jahren sind wir in der Planung und Beratung gemeinschaftlich mit Mobilfunkanbietern tätig. Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise und bringen Sie den Ausbau der Mobilfunkabdeckung zielgerichtet voran!
Durch unsere mehrjährige Erfahrung als Breitband- und neuerdings als Gigabitkoordination haben wir nicht nur organisatorisches Hintergrundwissen, ein ausgebautes Netzwerk an Kontakten und Erfahrung im Umgang mit Behörden und Kommunen, sondern auch technisches Knowhow in der Mobilfunkanbindung. Mit einer Gigabit- und Mobilfunkkoordination aus einer Hand können Sie Synergieeffekte nutzen: kurze Dienstwege, unkomplizierte Absprachen und Expertise aus einer Hand.
Quellen
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (2021): „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen“, 08. Juli 2021, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19707&ver=8&val=19707&sg=0&menu=0&vd_back=N, letzter Zugriff am 22. September 2021.