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Onlinezugangsgesetz: Kommunen müssen jetzt digitalisieren

Das Onlinezugangsgesetz – original sogar Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen – verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Und das bis Ende 2022. Mit knapp 600 verschiedenen Verwaltungsleistungen ist das eine sehr ambitionierte Zielsetzung. Denn bisher schneidet Deutschland im internationalen Vergleich eher unterdurchschnittlich ab.

Doch welche Rolle spielen die Kommunen hier und was müssen sie jetzt konkret tun? Wir haben für Sie zusammengefasst, worum es bei dem Gesetz geht, wie die Umsetzung abläuft und welche Aufgaben auf Kommunen zukommen.

Zielsetzung des Onlinezugangsgesetz

Bei dem Onlinezugangsgesetz (OZG) geht es vor allem darum, Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen für die Bürger:innen und Unternehmen leichter zugänglich, effizienter und nutzungsfreundlicher zu gestalten. Dafür sollen alle Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden.

Ausnahme sind hier Leistungen, bei denen die Umsetzung faktisch, wirtschaftlich oder rechtlich nicht möglich ist – so z.B. das Leeren einer Mülltonne oder die Genehmigung für den Betrieb einer neuen Seilbahn in Berlin. Diese Leistung wird so selten nachgefragt, dass es nicht wirtschaftlich wäre, sie digital anzubieten.

Das Besondere: Bei der Digitalisierung wird die Sicht der Nutzer:innen in den Fokus gerückt. Es geht nicht um behördliche Zuständigkeiten, sondern darum, die Verwaltungsleistungen möglichst übersichtlich und leicht verständlich digital anzubieten. Die Erfolgsmessung erfolgt dementsprechend auch anhand der Akzeptanz und tatsächlichen Nutzung der Bürger:innen.

Der Fokus auf Bürger:innen soll durch den Aufbau eines Portalverbunds erreicht werden. In dem Verbund werden die Verwaltungsportale von Bund und Ländern verknüpft. Hier können dann die Leistungen der einzelnen Behörden nach Lebens- und Geschäftslage strukturiert in Anspruch genommen werden.

Somit gibt es keinen Flickenteppich aus einzelnen Behörden und Kommunen, sondern ein einzelnes Portal, in dem alle Leistungen gebündelt sowie barriere- und medienbruchfrei abrufbar sind. Zusätzlich verknüpfen die Länder ihr eigenes Portal mit den Portalen der Kommunen. Dadurch können Bürger:innen und Unternehmen – egal, über welches Portal sie einsteigen – auf alle Verwaltungsleistungen in Deutschland zugreifen.

Außerdem soll es nur ein Nutzungskonto geben, mit dem sich die Bürger:innen für alle Leistungen einheitlich identifizieren und authentifizieren können. Die Anlegung eines derartigen Kontos ist dabei freiwillig.

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Umsetzung des Onlinezugangsgesetz

Im Vorfeld zu der konkreten Umsetzung wurden alle Verwaltungsleistungen identifiziert und in übergeordnete Themenfelder sortiert. Anschließend wurde überprüft, ob der Bund oder die Länder jeweils für die Leistungen zuständig sind. Darauf aufbauend wurden zwei Digitalisierungsprogramme entworfen:

  • „Digitalisierungsprogramm Bund“: Die Regelungs- und Vollzugskompetenzen liegen beim Bund und die Leistungen werden dementsprechend vom Bund digitalisiert.
  • „Digitalisierungsprogramm Föderal“: Die Regelungs- und Vollzugskompetenzen liegen bei den Ländern bzw. Kommunen und die Leistungen werden hier digitalisiert.

Die meisten Leistungen fallen auf die Länder und Kommunen. Die Umsetzung erfolgt hier arbeitsteilig. Die Länder haben die Verantwortung für ein bestimmtes Themenfeld übernommen. Gemeinsam mit den federführenden Bundesressorts erarbeiten sie digitale Lösungen für die enthaltenen Leistungen.

Im Anschluss erhalten die anderen Bundesländer Zugriff auf die erarbeiteten Lösungen zur Nachnutzung – ganz nach dem „Einer für Alle“-Prinzip. So muss nicht jedes Land oder jede einzelne Kommune die eigenen Leistungen von Neuem selbst digitalisieren.

Aufgabe der Kommunen

Für die Umsetzung des OZG spielen die rund 11.000 Kommunen eine große Rolle. Denn sie sind für die Digitalisierung von einem Großteil der Leistungen zuständig. Je nach Koordination im jeweiligen Land müssen die einzelnen Kommunen Verwaltungsleistungen digitalisieren.

Sie müssen aber auf jeden Fall im Sinne des „Einer für Alle“-Prinzips die vorentwickelten Leistungen nachnutzen und anpassen. Inwieweit Lösungen bereits zur Verfügung stehen, kommt stark auf das Bundesland Lösungen an.

Bei der Umsetzung können Kommunen externe Dienstleistende hinzuziehen, um sie bei dem umfangreichen Projekt zu unterstützen. 

Außerdem sollten relevante Akteure wie z.B. Verbände oder Kammern anlassbezogen oder permanent hinzugezogen werden.

Zusätzlich sind die kommunalen Spitzenverbände Teil des IT-Planungsrats und somit in den Projekten vertreten. Auf diese Weise können die Kommunen ihre Belange und vor allem auch ihre Expertise einbringen. Als Pilotanwender könne sie gleichzeitig die Entwicklung der digitalisierten Leistungen unterstützen und unmittelbar von den Ergebnissen profitieren.

Mit dem Onlinezugangsgesetz kommt Deutschland gleichzeitig dem Single Digital Gateway (SDG) gemäß Beschluss des Europäischen Parlaments nach. Demnach soll bis 2023 ein einheitlicher Einstieg zu den Verwaltungsleistungen der EU und deren Mitgliedsstaaten eingerichtet werden. OZG und SDG gehen Hand in Hand und bringen gemeinsam die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland bzw. der gesamten EU voran. Mit dem Ziel, die Nutzung von Verwaltungsleistungen für Bürger:innen und Unternehmen einfacher zu gestalten.

Quellen

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (o.J.): „Onlinezugangsgesetz (OZG)“, https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz-node.html, letzter Zugriff am 26. April 2021.

Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz & Bundesamt für Justiz (2017): „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetzt – OZG)“, 14. August 2017, http://www.gesetze-im-internet.de/ozg/OZG.pdf, letzter Zugriff am 26. April 2021.

IT-Planungsrat (2019): „Leitfaden zum Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates“, 07. Juni 2019, https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projekte/Digitalisierungsprogramm/DigPro_Leitfaden.html?nn=11113802, letzter Zugriff am 26. April 2021.

IT-Planungsrat (o.J.): „Das Single Digital Gateway der Europäischen Union“, https://www.it-planungsrat.de/DE/ITPlanungsrat/OZG-Umsetzung/Portalverbund/04_SDG/SDG_node.html, letzter Zugriff am 26. April 2021.

IT-Planungsrat (o.J.): „Flächendeckende Digitalisierung der Verwaltung Deutschlands bis 2022“, https://www.it-planungsrat.de/DE/ITPlanungsrat/OZG-Umsetzung/OZG_Umsetzung_node.html, letzter Zugriff am 26. April 2021.

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