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Recht auf schnelles Internet: Neue Mindestbandbreiten und ihre Auswirkungen

Zuletzt aktualisiert: 31. Juli 2024

Durch Streaming, Homeoffice und Co. wird der Zugang zu schnellem Internet immer wichtiger. Das sieht auch der Digitalausschuss des Bundestags so und hat die Mindestbandbreiten beim Recht auf schnelles Internet angepasst. So will die Bundesregierung sicherstellen, dass jeder Haushalt und jedes Unternehmen in Deutschland einen schnellen und stabilen Internetzugang hat.

Die Anpassung der Mindestbandbreiten stößt aber auch auf Kritik – insbesondere von Branchenverbänden wie Bitkom und BREKO, die befürchten, dass dies den Breitbandausbau behindern könnte.  

Hintergrund zum Recht auf schnelles Internet

Seit dem 1. Dezember 2021 haben Bürger:innen einen gesetzlichen Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, der im Telekommunikationsgesetz (TKG) fest verankert ist – das sogenannte Recht auf schnelles Internet. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um die digitale Kluft zwischen urbanen und ländlichen Gebieten zu schließen und allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen. Der Anspruch umfasst sowohl einen Sprachkommunikations- als auch einen Internetzugangsdienst mit festgelegten Mindestanforderungen.

Die Einführung dieses Rechts basierte auf den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/1972, die einen europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation etablierte. Damit wird der Anspruch auf eine Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten in nationales Recht umgesetzt und soll sicherstellen, dass alle Bürger:innen einen erschwinglichen und qualitativ hochwertigen Internetzugang haben.

Die Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMindestversorgungsverordnung, TKMV) legt die technischen Mindestanforderungen fest, die die Internetanbieter erfüllen müssen. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben kann die Bundesnetzagentur Maßnahmen ergreifen und Unternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen verpflichten. 

Aktuelle Änderungen und Neuerungen beim Recht auf schnelles Internet

Am 3. Juli 2024 beschloss der Digitalausschuss des Bundestages, die gesetzlichen Mindestbandbreiten für das Recht auf schnelles Internet zu erhöhen. Die neuen Vorgaben sehen eine Download-Rate von mindestens 15 MBit/s und eine Upload-Rate von 5 MBit/s vor. Diese Anpassung spiegelt die steigenden Anforderungen der modernen Gesellschaft wider, in der digitale Kommunikation und der Zugriff auf Online-Dienste eine zentrale Rolle spielen.

Die Anhebung der Mindestbandbreiten soll sicherstellen, dass auch in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten ein angemessener Internetzugang zur Verfügung steht. Besonders in Regionen, in denen der Ausbau von Glasfaser- oder Mobilfunknetzen wirtschaftlich nicht attraktiv ist, bietet diese Regelung eine wichtige Absicherung.

Die moderate Erhöhung der Mindestbandbreiten wird die Anzahl potenziell unterversorgter Adressen nicht explodieren lassen, so ein aktueller Prüfbericht. Vielmehr könnte sich die Verbesserung beim Upload bemerkbar machen: Bei einer Erhöhung im Upload von 1,7 auf 5 Mbit/s steigt die Anzahl der potenziell unterversorgten Adressen um ca. 13 % (von 2,54 auf 2,86 Millionen).

Das heißt aber noch lange nicht, dass auch so viele Betroffene auf ihr Recht bestehen. Seit dem 1. Juni 2022 können sich Betroffene bei der Bundesnetzagentur beschweren und eine bessere Anbindung erzwingen. Allerdings haben bisher nur wenige Bürger:innen von diesem Recht Gebrauch gemacht. Von insgesamt rund 5.500 Eingaben führten nur etwa 30 zu einer tatsächlichen Feststellung einer Unterversorgung. Das liegt nicht zuletzt daran, dass viel Bürger:innen von ihrem Recht auf schnelles Internet nichts wissen. 

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Bedeutung und Auswirkungen des Rechts auf schnelles Internet

Die Erhöhung der Mindestbandbreiten für das Recht auf schnelles Internet hat weitreichende Auswirkungen auf Haushalte und Unternehmen in Deutschland. Für viele Nutzer:innen bedeutet dies eine verbesserte Nutzung digitaler Dienste, insbesondere in Mehrpersonenhaushalten, wo mehrere Geräte gleichzeitig auf das Internet zugreifen. Anwendungen wie Video-Streaming, Cloud-Dienste, Online-Spiele und Homeoffice-Lösungen profitieren erheblich von höheren Bandbreiten.

Für Unternehmen, besonders kleine und mittelständische Betriebe in ländlichen Gebieten, stellt die verbesserte Internetverbindung eine wichtige Grundlage für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen dar. Eine stabile und schnelle Internetverbindung ist entscheidend für die Nutzung von Cloud-Anwendungen, digitalen Kommunikationsmitteln und Online-Marketing-Strategien. Dies kann die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene stärken.

Jedoch bringt die Umsetzung dieser neuen Mindestanforderungen auch Herausforderungen mit sich. Insbesondere in ländlichen und abgelegenen Regionen, wo der Breitbandausbau oft langsamer voranschreitet, müssen innovative Lösungen gefunden werden, um die vorgeschriebenen Bandbreiten zu erreichen. Hier können Technologien wie Internet via Satellit eine praktikable Alternative darstellen, um die Versorgungslücken zu schließen. 

Reaktionen und Kritik

Die Anhebung der Mindestbandbreiten für das Recht auf schnelles Internet hat eine Reihe von Reaktionen und Kritikpunkten hervorgerufen. Branchenverbände wie Bitkom und BREKO äußern sich skeptisch zu den neuen Regelungen. Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer von Bitkom, warnt, dass die Erhöhung der Mindestbandbreiten den Breitbandausbau in Deutschland verlangsamen könnte. Er argumentiert, dass die Ressourcen der Telekommunikationsunternehmen besser in den Ausbau von Glasfasernetzen investiert werden sollten, anstatt in die Erfüllung neuer Mindestanforderungen.

Auch Dr. Stephan Albers vom BREKO kritisiert die Maßnahmen und betont, dass die Rahmenbedingungen für den eigenwirtschaftlichen Netzausbau verbessert werden müssten, um die flächendeckende Versorgung mit Gigabit-Internet zu fördern. Zu den geforderten Rahmenbedingungen zählen beispielsweise die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, der Abbau von Bürokratie und die Verabschiedung des TK-Netzausbau-Beschleunigungsgesetzes.

Auf der anderen Seite begrüßen Verbraucherschützer:innen die neuen Regelungen. Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) sieht in der Anhebung der Mindestbandbreiten einen längst überfälligen Schritt, um die digitale Teilhabe aller Bürger:innen zu gewährleisten. Sie fordert zudem, dass der Prüfprozess der vorhandenen Bandbreite vereinfacht wird, damit Verbraucher:innen schneller und einfacher zu ihrem Recht kommen können. 

Fazit: Die Zukunft des Rechts auf schnelles Internet

Das Recht auf schnelles Internet ist ein zentraler Baustein für die digitale Zukunft Deutschlands. Die Erhöhung der Mindestbandbreiten und die damit verbundenen Maßnahmen sind wichtige Schritte, um die digitale Teilhabe aller Bürger:innen sicherzustellen. Langfristig wird es darauf ankommen, die Förderprogramme und rechtlichen Vorgaben kontinuierlich anzupassen und weiterzuentwickeln, um mit der schnellen technologischen Entwicklung Schritt zu halten.

Die Umsetzung des Rechts auf schnelles Internet bleibt eine Herausforderung, besonders in ländlichen Gebieten. Innovative Lösungen und kontinuierliche Anpassungen sind nötig, um allen Bürger:innen einen hochwertigen Internetzugang zu ermöglichen. Die Bundesnetzagentur spielt dabei eine wichtige Rolle in der Durchsetzung und Überwachung der Mindestanforderungen.

Letztendlich wird der Erfolg des Rechts auf schnelles Internet davon abhängen, wie gut es gelingt, die Interessen von Verbrauchern, Telekommunikationsunternehmen und der öffentlichen Hand in Einklang zu bringen und gleichzeitig den technologischen Fortschritt voranzutreiben. 

Quellen

Bundesnetzagentur (2024): „Prüfbericht: Überprüfung der Kriterien zur Evaluation der TK-Mindestversorgungsordnung (TKMV)“, Mai 2024, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2024/07/Bundesnetzagentur_Pruefbericht_TKMV.pdf, letzter Zugriff am 31. Juli 2024.

Böckmann, Martin (2024): „Bürger haben bald ein Recht auf 15 Mbit/s“, golem.de, 30. Juni 2024, https://www.golem.de/news/schneller-als-telefax-buerger-haben-bald-ein-recht-auf-15-mbit-s-2406-186574.html, letzter Zugriff am 31. Juli 2024.

Gajek, Henning (2024): „Schnelles Internet: Verbände sehen Verpflichtung kritisch“, teltarif.de, 03. Juli 2024, https://www.teltarif.de/netzausbau-versorgungspflicht-flaeche-bitkom/news/95929.html, letzter Zugriff am 31. Juli 2024.

Hesse, René (2024): „Neue Regelungen für ‚schnelles‘ Internet in Deutschland kommen“, mobiFlip, 04. Juli 2024, https://www.mobiflip.de/shortnews/neue-regelungen-fuer-schnelles-internet-in-deutschland-kommen/#google_vignette, letzter Zugriff am 31. Juli 2024.

Rohleder, Dr. Bernhard (2024): „Bitkom zum sogenannten ‚Recht auf schnelles Interner‘“, bitkom, 03. Juli 2024, https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Bitkom-zum-sogenannten-Recht-auf-schnelles-Internet, letzter Zugriff am 31. Juli 2024.

Rudl, Tomas (2024): „Mindestversorgung mit Internet soll sich verbessern“, netzpolitik.org, 02. Juli 2024, https://netzpolitik.org/2024/recht-auf-internet-mindestversorgung-mit-internet-soll-sich-verbessern/, letzter Zugriff am 31. Juli 2024.

Sawall, Achim (2024): „Recht auf schnelles Internet jetzt mit 15 Mbit/s im Download“, golem.de, 03. Juli 2024, https://www.golem.de/news/digitalausschuss-recht-auf-schnelles-internet-jetzt-mit-15-mbit-s-im-download-2407-186687.html, letzter Zugriff am 31. Juli 2024. 

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