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Graue-Flecken-Förderung: 6 Gründe, warum Sie Beratungsleistungen beantragen sollten

Ziel der Graue-Flecken-Förderung ist der Ausbau eines gigabitfähigen Netzes in bisher unterversorgten Gebieten. Sowohl bei der Beantragung der Fördergelder als auch beim geförderten Ausbau gibt es allerdings einiges zu beachten.

Damit Kommunen und Kreise bei der Realisierung entsprechender Förderprojekte nicht alleine dastehen, können sie Ansprüche auf Beratungsförderung geltend machen.

Doch was sind eigentlich die Vorteile der Beratungsförderung gegenüber eigenem Personal? Wir haben die wichtigsten Vorzüge für Sie zusammengefasst. 

1. Erfahrungen mit dem Verfahren

Erst die Markterkundung und dann die Antragstellung oder doch lieber umgekehrt? Was sind geeignete Vergabekriterien? Und welches Ausbaumodell (Wirtschaftlichkeitslücke oder Betreibermodell) bietet sich in Ihrem Projekt am besten an?

Bei der Beantragung der Graue-Flecken-Förderung müssen Kommunen und Kreise eine Vielzahl an Entscheidungen treffen und die einzelnen Schritte genau aufeinander abstimmen. Sonst geht bei der finalen Antragstellung Zeit verloren und der Ausbau zieht sich somit unnötig in die Länge.

Dafür ist ein umfassendes Wissen rund um die Beantragung der Fördergelder und Ausschreibung der Leistungen erforderlich. Externe Berater:innen können hier unterstützen und das nötige Know-how einbringen sowie die einzelnen Schritte von der Antragstellung bis zur abschließenden Vergabe zeit- und kosteneffizient planen. 

2. Technisches Hintergrundwissen

Neben Erfahrung mit dem Verfahren ist auch technisches Hintergrundwissen notwendig, um beispielsweise Verlegeverfahren bewerten oder Markterkundungen auswerten zu können. Denn: Bei der Beantragung der Graue-Flecken-Förderung müssen Sie bereits vorläufig die Kosten einschätzen. Dazu müssen Sie Ihr grobes Ausbaugebiet kennen, mögliche Trassenverläufe festlegen sowie Tiefbauleistungen und Materialien einplanen.

Das fordert umfassendes Wissen rund um den Glasfaserausbau sowie die damit verbundenen Techniken und Analysen. Wenn Sie eine Beratung hinzuziehen, können Sie sich darauf verlassen, dass diese neben Erfahrung mit dem Verfahren auch das nötige technische Hintergrundwissen mitbringen. Außerdem bilden sich Berater:innen konstant weiter, sodass sie stets die neuesten technischen Entwicklungen im Blick haben.  

3. Ausfallsicherheit

Nicht zuletzt aufgrund des Fachkräftemangels ist es schwierig, qualifiziertes Personal mit dem entsprechenden technischen Hintergrundwissen und Erfahrung mit dem Vergabeverfahren zu finden. Viele Kreise und Kommunen haben somit maximal eine Person, die sich mit dem Thema auskennt. Problematisch wird es hier, wenn die Person bei dringenden Angelegenheiten im Urlaub ist oder langfristig ausfällt.

Eine externe Beratung kann dagegen Ausfallsicherheit garantieren, da hier meist mehrere Personen im Team arbeiten und bei Urlaub oder Krankheit ein anderes Teammitglied übernehmen kann. So sind Sie personell sicher aufgestellt, bleiben handlungsfähig und können jederzeit auf Anfragen reagieren

4. Umfassende Unterstützung

Einige Kommunen und Kreise holen sich externe Unterstützung bei der Beantragung der Graue-Flecken-Förderung. Viele Unternehmen kennen sich allerdings nur mit einem bestimmten Schritt in der Beantragung aus, z. B. der Markterkundung oder der Grobplanung des Trassenverlaufs. Das Resultat: Die Kreise und Kommunen haben eine Vielzahl an Dienstleistungsunternehmen, die unabhängig voneinander arbeiten und die sie koordinieren müssen. Diese Stückelung ist fehleranfällig und frisst sowohl zeitliche als auch personelle Ressourcen.

Berater:innen zur Graue-Flecken-Förderung kennen sich hingegen mit allen Schritten aus und können zusätzlich auf Erfahrungen innerhalb ihres Teams zurückgreifen. Dadurch können sie Kreise und Kommunen von Anfang bis Ende unterstützen – aus einer Hand und ohne Koordinationsakt

5. Abstimmung zwischen Breitband- und Mobilfunkausbau

Werden Breitband- und Mobilfunkausbau gemeinsam und koordiniert geplant, ergeben sich Synergieeffekte und Einsparpotenziale, z. B. bei der Suche nach geeigneten Mobilfunkstandorten. Diese benötigen nämlich u. a. einen Glasfaseranschluss.

Wird bei der Planung von Glasfasernetzen berücksichtigt, wo Mobilfunkstandorte für eine flächendeckende Verfügbarkeit notwendig wären, kann ein Anschluss eingeplant und frühzeitig vorbereitet werden. Dadurch kann der Mobilfunk schneller und ressourcenschonend ausgebaut werden.

Diese Abstimmung kann eine Beratung im Rahmen der Graue-Flecken-Förderung leisten und sich sowohl mit Gigabit- als auch Mobilfunkkoordinationen oder -beauftragten abstimmen. So bringt die Beratung nicht nur den Glasfaser-, sondern auch den Mobilfunkausbau voran.

6. Beratung ist förderbar

Qualifiziertes Personal ist teuer, nicht zuletzt da regelmäßig kostenintensive Weiterbildungen hinzukommen. Externe Berater:innen können Kreise und Kommunen hingegen je nach Bedarf einsetzen und zusätzlich gefördert beauftragen, indem sie Ansprüche auf Beratungsförderung geltend machen.

Förderbar sind sowohl die Vorbereitung und Durchführung eines Bewilligungsverfahrens als auch die spätere Realisierung eines bewilligten Verfahrens. Es gilt allerdings wie üblich der Grundsatz der einmaligen Förderung. Die maximale Förderhöhe liegt bei 50.000 € pro Gebietskörperschaft oder 200.000 € pro Landkreis.

Achtung: Sie können nur geförderte Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn die Beratung vor der Bewilligung noch nicht begonnen hat. Als Startschuss gilt der Abschluss des Vertrages mit dem Beratungsunternehmen. 

Wir unterstützen Sie!

Beantragen und nutzen Sie die Beratungsförderung und holen Sie sich professionelle Unterstützung! So können Sie sichergehen, dass Sie Ihre Kommune nachhaltig gigabitfähig gestalten. WiR begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Gemeinsam mit Ihnen klären WiR, ob für Sie eine Markterkundung oder eine Potentialanalyse geeigneter ist und geben auf Basis dessen Handlungsempfehlungen. Auch bei der Antragstellung und der anschließenden Planung und Durchführung Ihres Förderprojekts sind WiR stets an Ihrer Seite! 

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