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Von der Breitband- zur Gigabitkoordination: Das hat sich geändert
Deutschland soll digital werden. Dafür hat das Land NRW 2016 die Richtlinie zur Breitbandkoordination erlassen, um Städte und Kommunen bei der professionellen Planung und Inbetriebnahme von Breitbandnetzen zu unterstützen. Die Gigabitkoordination ist das Nachfolgemodell und gilt noch bis Ende März 2022.
Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Breitband- und Gigabitkoordination? Wir haben für Sie die Zielsetzung der beiden Richtlinien zusammengefasst und erklären, was sich durch den Wechsel zur Gigabitkoordination geändert hat.
Zielsetzung der Richtlinie
Ausgangspunkt ist der folgende: Häufig fehlen gerade in kleineren Kommunen die finanziellen und personellen Ressourcen, um selbst Breitbandprojekte auf die Beine zu stellen. Hier setzt die Richtlinie zur Gigabitkoordination an.
Von den Mitteln, die im Rahmen der Richtlinie zur Verfügung gestellt werden, können Städte und Kommunen in NRW sogenannte Gigabitkoordinator:innen beauftragen. Die Aufgabe können dabei sowohl interne als auch externe Mitarbeitende übernehmen.
Den Kommunen soll also bei der Umsetzung von Breitbandprojekten oder beispielsweise der Beantragung von Fördergeldern unter die Arme gegriffen werden.
Änderungen durch die Gigabitkoordination
Insgesamt sind sich die beiden Richtlinien sehr ähnlich. Mit der Nachfolgeförderung gibt es dennoch einige Änderungen. Mit die größte: Mit der Richtlinie zur Gigabitkoordination wird nun der flächendeckende Ausbau gigabitfähiger Netze angestrebt. Zuvor ging es um den Ausbau von Next-Generation-Access-Netzen.
Außerdem werden mit der neuen Förderung erweiterte Anforderungen an die Arbeit der Koordinator:innen gestellt. So sind sie laut der neuen Richtlinie dazu verpflichtet, eine GIS-Datenbank auf Kreis- bzw. Städteebene zu erstellen und zu verwalten. Das soll die Planung des Ausbaus sowie die Bereitstellung von Informationen vereinfachen und beschleunigen.
Mit der neuen Richtlinie steht den Städten und Kommunen in NRW zusätzlich mehr Geld zur Verfügung. Mit maximal 210.000€ für 36 Monate können die Bewilligungsbehörden bis zu 60.000€ mehr an die jeweiligen Zuwendungsempfänger vergeben. Das Geld kann dabei sowohl in Personalkosten als auch die Beauftragung externer Dienstleistungen fließen. Gerade bei kleineren Kommunen, in denen das Fachpersonal mit dem entsprechenden Knowhow fehlt, ist eine externe Beauftragung häufig sinnvoll.
Die Richtlinie zur Gigabitkoordination ist ebenfalls wieder auf drei Jahre angesetzt und läuft seit dem 27. April 2019 und kann noch bis zum 31. März 2022 in NRW in Anspruch genommen werden.
Die Aufgaben der Gigabitkoordination
Wie der Name bereits suggeriert, koordinieren Gigabitkoordinator:innen den Gigabitausbau und unterstützen die Kommunen dabei in allen Belangen.
Bei der Gigabitkoordination laufen also im Grunde alle Fäden zusammen. Die Expert:innen sind beratend tätig – z.B. in Bezug auf Förderungen oder den eigenwirtschaftlichen Ausbau.
Gleichzeitig steuern sie aber auch die einzelnen Akteure vor Ort. Eine der Kernaufgaben ist zusätzlich die Ausarbeitung und Umsetzung eines kreisweiten Ausbauplans, der besonders auf Schulen und Gewerbegebiete eingeht.
Auch die Öffentlichkeitsarbeit fällt in den Aufgabenbereich von Gigabitkoordinator:innen: Sie stehen als Ansprechperson zu allen Fragesellungen für Städte, Gemeinden, Unternehmen und Bürger:innen zur Verfügung. Ziel ist dabei, ein Bewusstsein über die Vorzüge von Glasfaseranbindungen zu schaffen.
Die Koordinator:innen haben also alle relevanten Aspekte beim Netzausbau im Blick. Das gilt auch in Bezug auf die Zielsetzung: Während des gesamten Planungs- und Ausbauprozesses und im Anschluss an die Umsetzung überprüfen die Gigabitkoordinator:innen die Einhaltung der während der Planung gesetzten Ziele.
Sie planen den Ausbau eines gigabitfähigen Netzes in Ihrer Stadt oder Kommune? Ihnen fehlen die personellen oder fachlichen Ressourcen? Profitieren Sie von unserem Knowhow und unserer Erfahrung. Unsere Expert:innen stehen Ihnen als Gigabitkoordinator:in zur Seite und unterstützen Sie bei Ihren Vorhaben. WiR machen Sie digital!
Quellen
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (2016): „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für die Breitbandkoordination und für die Erstellung von Next Generation Access-Entwicklungskonzepten (NGA)“, 01. Juni 2016, https://www.gigabit.nrw.de/images/PDFs/RL_Zuwendung_Bbkoordinatoren_NGA_Konzepte.pdf.
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (2019): „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze“, RECHT.NRW.DE, Ministerialblatt (MBI. NRW.) Ausgabe 2019 Nr.8 vom 10.05.2019 Seite 173 bis 178, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=17761&ver=8&val=17761&sg=0&menu=1&vd_back=N.