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Graue-Flecken-Förderung: Ultra schnelles Internet bis in den letzten Winkel
Deutschland kann und muss bei der Versorgung mit schnellem Internet noch einiges tun. Das findet auch der Bund. Dieser hat der europäischen Kommission eine Beihilferegelung zum Ausbau von Breitbandnetzen mit Gigabit-Übertragungsgeschwindigkeiten – auch Graue-Flecken-Förderung genannt – vorgelegt. Die Kommission hat die Regelung am 13. November 2020 genehmigt.
Durch den geförderten Ausbau dieser grauen Flecken soll die Internetversorgung in Deutschland verbessert werden. Wie genau das funktioniert und welche konkreten Ziele die Bundesregierung verfolgt haben wir für Sie zusammengestellt.
Was wird durch die Graue-Flecken-Förderung tatsächlich gefördert?
In Deutschland haben nicht alle Haushalte Zugang zu gleich schnellem Internet. Um die Unterschiede zu veranschaulichen, wird häufig von weißen bzw. grauen Flecken gesprochen. Weiße Flecken sind Gebiete, in denen nur eine sehr geringe Geschwindigkeit von maximal 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) zur Verfügung steht.
Bei grauen Flecken liegt die Geschwindigkeit zwischen mindestens 30 Mbit/s und maximal 199 Mbit/s. Gefördert werden vor allem Netze in Gebieten, in denen eine Verbesserung am nötigsten ist.
Das heißt also, dass die Förderung vor allem unterversorgten Haushalten, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen zugutekommen soll.
Was sind die Ziele der Graue-Flecken-Förderung?
Die staatliche Förderung im Breitbandausbau soll dazu führen, dass Haushalte in Gebieten, in denen keine Breitbandnetze vorhanden sind und auch nicht durch den Markt ausgebaut werden, eine Anbindung erhalten. Dieses Ziel ist mit den EU-Breitbandzielen konform.
Zusätzlich sollen Investitionen durch private Netzbetreiber gefördert werden. Die Graue-Flecken-Förderung trägt dazu bei, eine neue, öffentlich finanzierte Netzinfrastruktur aufzubauen.
Ziel ist also schnelleres Internet für Haushalte, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen und somit eine bessere Konnektivität. Dies soll durch eine Übertragungsgeschwindigkeit von 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) sowohl im Upload als auch im Download erreicht werden.
Wie funktioniert die Graue-Flecken-Förderung?
Hier setzt die Förderung durch den Bund an: in Gebieten, wo der Ausbau unwirtschaftlich ist. Veranschlagt sind dafür 6 Mrd. Euro aus nationalen Haushaltsmitteln sowie Ergänzungen aus regionalen und lokalen Haushalten, sodass ein Fördertopf von bis zu 12 Mrd. Euro zur Verfügung steht.
Da die Unterversorgung der grauen Flecken im Fokus steht, sollen diese Gebiete auch priorisiert behandelt werden. Daher sieht die Regelung einen zweistufigen Ansatz vor:
- In der ersten Phase sollen Haushalte, die bisher lediglich Zugang zu bis zu 100 Mbit/s haben, gefördert angeschlossen werden. Dies dient der digitalen Angleichung von Stadt und Land. Diese Phase ist bis Ende 2022 vorgesehen.
- In der zweiten Ausbauphase ab 2023 wird die Gigabit-Infrastruktur auch für Haushalte, die bereits Zugang zu mindestens 100 Mbit/s aber weniger als 1 Gbit/s haben, verbessert. Bis Ende 2025 sollen so alle Bürger:innen Zugriff auf schnelle Gigabit-Netze haben.
Durch diese Zweiteilung soll die zeitnahe Versorgung der Haushalte mit schnellem Internet sichergestellt werden, ohne private Investitionen einzuschränken. Zusätzlich werden so knappe Ressourcen und geringe Baukapazitäten mit einbezogen, sodass es hier nicht zu Engpässen oder möglichen Baupreiserhöhungen kommt.
Um Doppelungen zu vermeiden, werden Gebiete, wo bereits Netze mit sehr hohen Kapazitäten vorhanden oder geplant sind, nicht gefördert. Auch Gebiete mit mindestens zwei Netzen, die eine schnelle Breitbandverbindung von mindestens 30 Mbit/s gewährleisten, werden nicht gefördert.
Beginn des Förderprogramms ist voraussichtlich Anfang 2021.
WiR unterstützen Sie!
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln WiR potenzielle Projektgebiete – also Ihre grauen Flecken. WiR unterstützen Sie bei der zielgerichteten Nutzung des Graue-Flecken-Förderprogramms – sei es durch konzeptionelle Beratung, technische Planungsleistungen oder ein passendes Datenbankmanagement. Auch bei der Erstellung des Förderantrags sind WiR an Ihrer Seite.
Quellen
Europäische Kommission (2020): „EU-Wettbewerbshüter billigen deutsche Beihilferegelung zum Ausbau von Gigabit-Netzen“, 13. November 2020, https://ec.europa.eu/germany/news/20201113-beihilferegelung-gigabit_de, letzter Zugriff am 23. November 2020.
Gigabitbüro des Bundes (2020): „Förderung in ‚Grauen Flecken‘ von EU-Kommission genehmigt“, 19. November 2020, https://gigabitbuero.de/artikel/foerderung-in-grauen-flecken-von-eu-kommission-genehmigt/, letzter Zugriff am 23. November 2020.