© Pixpoetry, Unsplash

Graue-Flecken-Förderung: So funktioniert die Förderung von Beratungsleistungen

Ziel der Graue-Flecken-Förderung ist der Ausbau eines gigabitfähigen Netzes in bisher unterversorgten Gebieten. Sowohl bei der Beantragung der Fördergelder als auch beim geförderten Ausbau gibt es allerdings einiges zu beachten. Damit Kommunen und Kreise bei der Realisierung entsprechender Förderprojekte nicht alleine dastehen, können sie erneut Ansprüche auf Beratungsförderung geltend machen.

Wir klären, wie das funktioniert, was genau gefördert wird und welche Schritte Kommunen nun ergreifen können.

Worum geht es bei der Graue-Flecken-Förderung? Lesen Sie es nach: „Graue-Flecken-Förderung: Ultra schnelles Internet bis in den letzten Winkel“

So funktioniert die Förderung von Beratungsleistungen

Kommunen und Kreise können sich in Form von Beratungsleistungen externe Unterstützung holen. Das gilt einerseits für die Vorbereitung und Durchführung eines Bewilligungsverfahrens. Ziel ist hier die spätere Bewilligung einer Projektförderung. Andererseits können Sie sich zur Realisierung eines bewilligten Verfahrens – sprich den Ausbau – beraten lassen. Möglich ist auch eine Kombination.

Die Förderung kann von Kommunen und Landkreisen gleichsam in Anspruch genommen werden. Selbst wenn ein Landkreis kein eigenes Förderprojekt plant, kann er Beratungsleistungen projektübergreifend für Gemeinden beantragen. 

Wichtig ist hier, dass Sie den signifikanten Mehrwert für die einzelnen Gemeinden herausstellen und eine Doppelförderung ausschließen können.

Denn: Wie üblich gilt auch bei der Förderung von Beratungsleistungen der Grundsatz der einmaligen Förderung. Das heißt, Kommunen können nicht mehrfach einen Antrag auf Förderung stellen. Die maximale Förderhöhe liegt bei 50.000 € pro Gebietskörperschaft oder 200.000 € pro Landkreis.

Achtung: Sie können nur geförderte Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn die Beratung vor der Bewilligung noch nicht begonnen hat. Als Startschuss gilt der Abschluss des Vertrages mit dem Beratungsunternehmen. Doch wie genau sieht das ideale Vorgehen hier aus?

Was nun? Erste Schritte für Kommunen und Kreise

Genau wie bei der eigentlichen Graue-Flecken-Förderung (Infrastrukturförderung) müssen Sie auch die Beratungsleistungen zunächst bei dem für Sie zuständigen Fördermittelgeber beantragen. Nach Bewilligung geht es mit der Ausschreibung weiter. Hierfür müssen Sie definieren, welche Beratungsleistungen Sie benötigen: Eine Markterkundung? Inklusive Auswertung? Unterstützung bei der Stellung des Förderantrags? Oder sogar Begleitung des gesamten Förderprojektes?

Nun müssen Sie sich für ein Beratungsunternehmen entscheiden. Ausschlaggebend sollte die Qualifikation sein. Diese können Sie anhand einer Auflistung einschlägiger Referenzen oder Schulungsnachweisen überprüfen.

Je nach Ausschreibung folgt nun das eigentliche: die Beratung. Die Ergebnisse der Beratung müssen Sie der Bewilligungsbehörde nach Abschluss des Beratungsprojekts in schriftlicher Form vorlegen (Verwendungsnachweis). Lassen Sie sich zur Realisierung eines Förderprojekts beraten, sind die Art und der Umfang der unterstützenden Leistungen umfassend zu dokumentieren.

Diese werden dann mit den gestellten Anforderungen abgeglichen und es wird überprüft, ob die übernommenen Pflichten vollständig erfüllt sind. Erst dann wird die Fördersumme ausgezahlt.

WiR unterstützen Sie!

Nutzen Sie die Beratungsförderung und holen Sie sich professionelle Unterstützung! So können Sie sichergehen, dass Sie Ihre Kommune nachhaltig gigabitfähig gestalten. WiR begleiten Sie durch den gesamten Prozess. 

Gemeinsam mit Ihnen klären WiR, ob für Sie eine Markterkundung oder eine Potentialanalyse geeigneter ist und geben auf Basis dessen Handlungsempfehlungen. Auch bei der Antragstellung und der anschließenden Planung und Durchführung Ihres Förderprojekts sind WiR stets an Ihrer Seite!

Sprechen Sie uns an!

Wir verwenden Cookies
Cookie-Einstellungen
Unten finden Sie Informationen über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies verwenden und Daten verarbeiten. Sie können Ihre Einstellungen der Datenverarbeitung ändern und/oder detaillierte Informationen dazu auf der Website unserer Partner finden.
Analytische Cookies Alle deaktivieren
Funktionelle Cookies
Andere Cookies
Wir verwenden technische Cookies, um die Inhalte und Funktionen unserer Webseite darzustellen und Ihren Besuch bei uns zu erleichtern. Analytische Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung verwendet. Mehr über unsere Cookie-Verwendung
Einstellungen ändern Alle akzeptieren
Cookies