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Weiße-Flecken-Förderanträge upgraden: Was gilt es zu beachten?

Mit Veröffentlichung der zugehörigen Richtlinie begann im April 2021 die erste Phase der Graue-Flecken-Förderung. Doch bislang sind längst nicht alle Projekte zum Ausbau der weißen Flecken abgeschlossen. Aktuell werden also beide Förderprogramme parallel umgesetzt.

Um Ressourcen zu sparen und den Ausbau möglichst schnell voranzubringen, hat das heutige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nun die Möglichkeit eröffnet, Anträge im Rahmen der Weißen-Flecken-Förderung upzugraden. Dadurch können – unter bestimmten Bedingungen – ab sofort hellgraue Flecken unbürokratisch in das bestehende geförderte Projekt mitaufgenommen werden.

Doch unter welchen Bedingungen können weitere Adressen aufgenommen werden? Wie funktioniert das Upgrade? Und in welchen Phasen des Förderprojektes ist ein Upgrade überhaupt möglich? 

Welche Anschlüsse können ins Upgrade aufgenommen werden?

In das Upgrade können lediglich Anschlüsse aufgenommen werden, die zu den hellgrauen Flecken zählen und bei denen somit weniger als 100 Mbit/s im Download zuverlässig zur Verfügung stehen. Die Aufnahme dieser grauen Flecken sollte dabei im Projekt Synergien mit dem bisher geplanten Ausbau schaffen.

Außerdem müssen die grauen Flecken in dem durch das zugrundeliegende Markterkundungsverfahren abgefragten Gebiet liegen. Das heißt, es darf nach wie vor kein eigenwirtschaftlich realisierter bzw. verbindlich vereinbarter Anschluss bestehen.

Falls Sie im Rahmen der Weiße-Flecken-Förderung bereits Vortriebsadressen in Ihrem Projekt identifiziert und geplant haben, können Sie auch diese Adressen nun bis zum Hausanschluss gefördert ausbauen. Der Vorteil hier ist, dass die Adressen bereits bekannt sind und nicht erst eine Analyse zur Identifikation durchgeführt werden muss. 

Wie funktioniert das Upgrade?

Um hellgraue Flecken in Ihren Weiße-Flecken-Förderantrag aufnehmen zu können, müssen Sie diese Gebiete bzw. Anschlüsse zunächst einmal identifizieren. Dafür können Sie auf Ihr bereits vorhandenes Markterkundungsverfahren zurückgreifen. Auf Basis dessen können Sie analysieren und prüfen, wo es in der Nähe zu Ihrem Weiße-Flecken-Projektgebiet noch entsprechende förderfähige hellgraue Flecken gibt.

Das Upgrade soll dabei keinen grundsätzlichen Ersatz für neue Anträge darstellen. Der Anteil der hellgrauen Flecken, die Sie in Ihr bestehendes Projektgebiet aufnehmen können, sollte daher 15% nicht überschreiten. Sollten Sie weit mehr hellgraue Flecken in Ihrem Gebiet identifizieren, die Sie ausbauen möchten, reicht ein Upgrade in dieser Form daher nicht aus. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Förderantrag auf Graue-Flecken-Förderung stellen.

Je nach Ausgangslage kann es sich anbieten, bis 2023 zu warten, wenn auch Gebiete mit einer Versorgung über 100 Mbit/s gefördert ausgebaut werden können.  

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In welchen Phasen ist das Upgrade von Weiße-Flecken-Förderanträgen möglich?

Grundsätzlich ist ein Upgrade in jeder Projektphase möglich, wenn es vergabe- und beihilfenrechtlich zulässig ist. Ausnahme: Das betreffende Gebiet wurde schon in Betrieb genommen. Wenn Sie die Vergabe noch nicht gestartet und lediglich einen vorläufigen Bescheid haben, ist ein Upgrade jederzeit möglich. In diesem Fall müssen Sie einen Änderungsantrag beim Fördermittelgeber stellen, um die weiteren Adressen mitaufzunehmen. Bis dieser genehmigt ist, kann es allerdings eine gewisse Zeit dauern.

Ebenso möglich ist es, das Upgrade während eines laufenden Vergabeverfahrens vorzunehmen, insofern Rechtssicherheit hergestellt werden kann Dabei müssen Änderungen in der Gebietskulisse vorbehaltlich erst im Rahmen der finalen Konkretisierung der Förderung implementiert werden. Sie sollten allerdings darauf achten, dass dadurch keine erheblichen zeitlichen Verzögerungen entstehen.

Ist das Vergabeverfahren bereits abgeschlossen, ist zwar immer noch ein Upgrade möglich, wenn es vergabe- und beihilfenrechtlich zulässig ist. Allerdings könnten Planungsänderungen neue Kosten- und Aufwandsfaktoren aufwerfen. Außerdem ist auch in diesem Fall wieder ein entsprechender Änderungsantrag nötig. 

Fazit

Insgesamt hat das Upgrade der Weiße-Flecken-Förderung das Potential, unbürokratisch weitere Adressen nahe bestehender Fördergebiete aufzunehmen und so die Versorgung schneller flächendeckend zu verbessern. Ob ein Upgrade sinnvoll ist, hängt allerdings stark vom Einzelfall, dem jeweiligen Gebiet und der aktuellen Projektphase ab. Teilweise lohnt es sich, bis 2023 zu warten und das gesamte Gebiet inklusive dunkelgrauer Flecken zu erschließen.

Sie sind sich unsicher, ob es sich für Sie lohnt, Ihren Weiße-Flecken-Förderantrag upzugraden oder welche vergaberechtlichen Auswirkungen ein Upgrade haben könnte?  

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Quellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2021): „Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm“, 15. Dezember 2021, https://atenekom.eu/wp-content/uploads/2021/12/211215_Merkblatt_Upgrade.pdf, letzter Zugriff am 26. Januar 2022.

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