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In 8 Schritten den Antrag für dunkelgraue Flecken vorbereiten
„Wir wollen den digitalen Aufbruch für Deutschland“ – so Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr. Um diesen Aufbruch und ein Recht auf schnelles Internet zu ermöglichen, wurde 2020 die Graue-Flecken-Förderrichtlinie erlassen.
Diese Förderung geht bald in die zweite Runde. Ab Januar 2023 kann jede Adresse gefördert ausgebaut werden, die noch nicht gigabitfähig erschlossen ist und deren eigenwirtschaftliche Erschließung durch ein Telekommunikationsunternehmen nicht in Planung ist.
Doch wie ist der aktuelle Stand? Und welche Maßnahmen können Kommunen schon jetzt ergreifen, um sich auf die Antragstellung im Januar vorzubereiten?
Aktueller Stand
Bis zur Sommerpause im Kabinett möchte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine Gigabitstrategie veröffentlichen. Diese Strategie soll die Ausgestaltung der Graue-Flecken-Förderung ab 2023 regeln. Mit dem Wegfall der Aufgreifschwelle ab Januar muss nämlich damit gerechnet werden, dass sehr viele Graue-Flecken-Anträge eingereicht werden. Für derartige Mengen an Anträgen reichen die aktuellen Ressourcen sowohl in der Antragsbearbeitung als auch der eigentlichen Umsetzung der Netze allerdings nicht aus. Aller Voraussicht nach wird in der Gigabitstrategie eine Art Priorisierung erarbeitet. Regionen mit einem hohen Anteil weißer Flecken könnten im Rahmen einer Cluster-Förderung priorisiert gefördert werden.
Schritte zur Vorbereitung
Obwohl die Anträge für dunkelgraue Flecken erst im Januar gestellt werden können, gibt es einige Punkte, die Kommunen bereits im Vorfeld klären und erledigen können.
1. Beratungsförderung einplanen
Die Beantragung von Fördergeldern kann mitunter kompliziert und zeitintensiv sein – nicht zuletzt, da häufig personelle Ressourcen fehlen. Damit Kommunen und Kreise nicht alleine dastehen, können sie sich in Form von Beratungsleistungen externe Unterstützung holen. Das gilt einerseits für die Vorbereitung und Durchführung eines Bewilligungsverfahrens. Ziel ist hier die spätere Bewilligung einer Projektförderung. Andererseits können Sie sich zur Realisierung eines bewilligten Verfahrens – sprich den Ausbau – beraten lassen. Möglich ist auch eine Kombination.
Die Förderung kann von Kommunen und Landkreisen gleichsam in Anspruch genommen werden. Die maximale Förderhöhe liegt bei 50.000 € pro Gemeinde oder 200.000 € pro Landkreisprojekt.
Achtung: Sie können nur geförderte Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn die Beratung vor der Bewilligung noch nicht begonnen hat.
2. Bedarfsanalyse durchführen
Wenn die letzte Markterkundung der Kommune oder des Kreises nicht sehr lang her ist und die Daten zur Versorgungslage damit aktuell sind, kann es sinnvoll sein bereits jetzt eine Bedarfsanalyse durchzuführen. Neben der Markterkundung, die einen Überblick über die aktuelle und zukünftig am Markt geplante Versorgung gibt, bieten Bedarfsanalysen eine wichtige Grundlage für Kommunen, um Gebiete für den Ausbau zu priorisieren. Hier wird geschaut, wo der Bedarf aktuell am höchsten ist und wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau zu erwarten ist. Gebiete mit hohem Bedarf und geringer Netzabdeckung können entsprechend priorisiert ausgebaut werden.
3. Für ein Fördermodell entscheiden
Zudem müssen sich Kommunen entscheiden, nach welchem Fördermodell sie ausbauen möchten. Einerseits kommt das Wirtschaftlichkeitslückenmodell in Frage. Dafür beantragen die Kommunen die Förderung beim Bund und Land, um anschließend den Ausbau öffentlich auszuschreiben. Telekommunikationsunternehmen können sich auf das Projekt bewerben und bei Zuschlag das Netz gefördert ausbauen und anschließend betreiben. Die Kommunen müssen dabei einen Eigenanteil zahlen – in NRW sind es i.d.R. 10 %. Dieses Modell eignet sich vor allem für Kommunen, denen personelle und finanzielle Ressourcen fehlen, um selbst Glasfasernetze auszubauen und/oder zu betreiben.
Alternativ können Kommunen das Glasfasernetz selbst ausbauen. Das kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn sich beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell kein Telekommunikationsunternehmen auf den Ausbau bewirbt. Auch hierfür kann eine Förderung vom Bund beantragt werden. Im Förderantrag werden dann die Ausbau- aber nicht die Betriebskosten des Netzes berücksichtigt. Dementsprechend wird auch nur die passive Technik gefördert. Durch die Verpachtung des Netzes können die Kommunen Mieteinnahmen erzielen und bei einem eigenen Netz können einzelne Standorte problemlos untereinander vernetzt werden. Allerdings benötigen die Kommunen bei dieser Variante deutlich mehr personelle Ressourcen und müssen ggf. Dienstleistungen extern einkaufen sowie das Großprojekt koordinieren.
4. Zeitpunkt für das Markterkundungsverfahren festlegen
Um die Beantragung der Fördermittel möglichst reibungslos zu gestalten, können Kommunen bereits mit einer Markterkundung beginnen. Diese bildet die Basis für die Stellung eines Förderantrags und beantwortet wichtige Fragen: Wo sind dunkel- und hellgraue Flecken? Welche sozioökonomischen Schwerpunkte können gefördert ausgebaut werden?
Für aktuelle Daten sollte eine Markterkundung circa einmal im Jahr durchgeführt werden. Aber auch ohne erneute Markterkundung bietet sich unter Umständen eine zielgerichtete Potentialanalyse an.
Seit der Gigabitrichtlinie ist es allerdings möglich, die Markterkundung sowohl vor als auch nach der Antragstellung durchzuführen. Hier müssen Kommunen individuell abwägen, wann eine Markterkundung am meisten Sinn macht und ein Vorgehen festlegen. Wir empfehlen, eine Markterkundung zur Abfrage der dunkelgrauen Flecken ab November 2022 durchzuführen. So können Sie sicherstellen, dass die Daten während des Bewilligungs- und Vergabeverfahrens aktuell sind und Sie nicht erneut eine Markterkundung durchführen müssen.
5. Ansprechpersonen identifizieren
Für eine reibungslose Kommunikation und Kooperation sollten alle wichtigen Ansprechpersonen aus den verschiedenen Bereichen identifiziert werden. Das könnten beispielsweise das Team der Gigabitkoordination, Mitarbeitende des Bauamts oder des Katasteramts sein. Auch die Öffentlichkeitsarbeit der Kommune und die Vergabestelle sollten frühzeitig eingebunden werden. Zusätzlich sollten die einzelnen Ansprechpersonen untereinander bekannt gemacht werden und sich regelmäßig austauschen. Auch die zentrale Ansprechstelle für die Öffentlichkeit sollte kommuniziert werden.
6. Schnittstellen zum Mobilfunk ausfindig machen
Häufig wird der Mobilfunk an den Gigabitausbau hintenangestellt. Dabei bestehen einige Abhängigkeiten zwischen Mobilfunk- und Glasfaserausbau. Für eine höhere Bandbreite und zur Verdichtung des Netzes werden immer mehr 5G-Mobilfunkstandorte benötigt, welche an ein Glasfasernetz angeschlossen sein müssen.
Wird bei der Planung von Glasfasernetzen berücksichtigt, wo Mobilfunkstandorte für eine flächendeckende Verfügbarkeit notwendig wären, kann ein Anschluss eingeplant und frühzeitig vorbereitet werden. Dadurch kann der Mobilfunk schneller und ressourcenschonend ausgebaut werden.
7. Nutzbare Infrastruktur prüfen
Damit der spätere Ausbau so wirtschaftlich wie möglich erfolgen kann, sollten Kommunen zudem im Vorfeld Mitnutzungspotenziale ihrer bestehenden Glasfaser-Infrastruktur überprüfen. Sind Teilstrecken des benötigten Netzes eventuell schon verfügbar, um sie für einen weiteren Ausbau zu nutzen? Sind anderweitige Ausbauvorhaben geplant, können und sollten Kommunen dort u.U. Leerrohre mitverlegen. So kann verhindert werden, dass die gleichen Abschnitte mehrfach aufgerissen werden und es werden Kosten, Ressourcen und Zeit gespart.
8. Kooperationsvertrag abschließen
Oft ist es sinnvoll, dass sich die kreisangehörigen Kommunen zusammenschließen und einen gemeinsamen Förderantrag stellen. Dabei sollten die teilnehmenden Kommunen einen Kooperationsvertrag abstimmen, um die Kooperation im Vorfeld zu klären und damit zu erleichtern. Das Abstimmen des Vorgehens und der Inhalte des Vertrages kann zeitintensiv sein – vor allem, wenn viele Kommunen beteiligt sind. Daher lohnt es sich diesen Prozess frühzeitig anzugehen.
Fazit
Auch wenn bis zur eigentlichen Antragstellung noch etwas Zeit ist, können Kommunen bereits jetzt mit den Vorbereitungen starten. Es ist zudem sinnvoll die Förderung von Beratungsleistungen zu beantragen. Denn bei allen Schritten kann das beratende Unternehmen die Kommunen unterstützen und so ein möglichst reibungsloses Verfahren sicherstellen.
Wir unterstützen Sie!
Nutzen Sie die Beratungsförderung und holen Sie sich professionelle Unterstützung! So können Sie sichergehen, dass Sie Ihre Kommune nachhaltig gigabitfähig gestalten. WiR begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Gemeinsam mit Ihnen klären WiR, ob für Sie eine Markterkundung oder eine Potentialanalyse geeigneter ist und geben auf Basis dessen Handlungsempfehlungen. Auch bei der Antragstellung und der anschließenden Planung und Durchführung Ihres Förderprojekts sind WiR stets an Ihrer Seite!
Quellen
atene KOM (2021): „Neue Gigabit-Förderung des Bundes schließt nun auch ‚Graue Flecken‘“, 26. April 2021, https://atenekom.eu/neue-gigabit-foerderung-des-bundes-schliesst-nun-auch-graue-flecken/, letzter Zugriff am 21. Juni 2022.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2022): „Bundesdigitalminister Volker Wissing legt Eckpunkte zur Gigabitstrategie vor“, 17. März 2022, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2022/010-wissing-eckpunkte-gigabitstrategie.html, letzter Zugriff am 21. Juni 2022.