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Ausbaureserven und Materialkonzept – Das sollten Sie beim Glasfaserausbau beachten
Im geförderten Ausbau müssen ausbauende Unternehmen eine Vielzahl an Vorgaben einhalten – die Vorhaltung von Ausbaureserven gemäß dem Materialkonzept des Bundes ist eine davon.
Werden Vorgaben zu Ausbaureserven nicht eingehalten, müssen die ausbauenden Unternehmen nachträglich Anpassungen vornehmen. Dadurch verzögert sich der Ausbau und die Kosten schießen in die Höhe. Daher sollten Ausbaureserven bereits in die Planung mit einfließen.
Doch was genau müssen Unternehmen vorhalten? Was schreibt das Materialkonzept vor? Und was gilt in Bezug auf Kollokationsstandorte? Wir haben die wichtigsten Punkte rund um Ausbaureserven für Sie zusammengefasst.
Was sind Ausbaureserven?
Das Materialkonzept des Bundes schreibt vor: Im geförderten Ausbau müssen Ausbaureserven vorgehalten werden. Das bedeutet im Grunde nichts anderes, als dass ausbauende Unternehmen nicht mehr nehmen dürfen als sie am Ende wieder zur Verfügung stellen. Wird vorhandene Infrastruktur zur Erschließung eines Gebietes genutzt, müssen die ausbauenden Unternehmen sicherstellen, dass sie die genutzte Infrastruktur für zukünftige Ausbauvorhaben wieder zur Verfügung stellen.
Beispiel: Telekommunikationsunternehmen A baut in einem Projektgebiet aus und nutzt einen bereits existierenden Verteilerschrank. Nach dem Ausbau ist dieser voll und kann nicht mehr von weiteren Anbietern genutzt werden. Das Telekommunikationsunternehmen A ist nun verpflichtet, Ausbaureserven vorzuhalten und sicherzustellen, dass andere Anbieter z. B. neben dem ursprünglichen Verteilerschrank entsprechende Infrastrukturen installieren können.
Was muss vorgehalten werden?
Zu den Ausbaureserven, die vorgehalten werden müssen, gehören vor allem Leerrohre und passive Glasfaserkapazitäten. Leerrohre, Verteileinrichtungen, Schächte und Zuführungen müssen dabei so dimensioniert sein, dass die Infrastruktur später um aktuelle oder alternative Netzstrukturen – z. B. für den Mobilfunk der 5. Generation – erweitert werden kann. Außerdem muss die Erweiterung um passive und aktive Komponenten unterschiedlicher Netzstrukturen möglich sein. Die eingesetzten Komponenten müssen dem Stand der Technik entsprechen und – wo nötig – zertifiziert sein.
Neben den klassischen Ausbaureserven schreibt das Materialkonzept zudem vor, dass Kollokationsstandorte vorhanden sein müssen, um anderen Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Netz zu verbinden – auch Open Access genannt. Das heißt, es muss eine Anschlussmöglichkeit in der vorhandenen Infrastruktur geben, um Kollokationsstandorte zu erschließen. Dafür schreibt das Materialkonzept ein Minimum an Glasfaserkabeln pro Gebäude vor, die als Point-to-Point-Verbindung bis zum Kollokationspunkt geschaltet sind. Außerdem müssen Kollokationsstandorte zusätzlich mit mindestens drei Leerrohren in vorgeschriebener Dimensionierung versorgt werden.
Was passiert, wenn kein Platz mehr ist?
Gibt es keinen Platz, um weitere Infrastruktur vor Ort zu installieren, darf die bestehende Infrastruktur nicht genutzt werden bzw. es müssen Anschlussmöglichkeiten in der vorhandenen Infrastruktur sichergestellt werden.
Werden Ausbaureserven nicht von vornherein bedacht, müssen sie nachträglich ergänzt werden. Das ist meist aufwändiger, teurer und bindet Ressourcen. Daher sollten Ausbaureserven bereits in der ersten Detailplanung geplant und in der Umsetzungsplanung berücksichtigt werden.
Alternativ können die Telekommunikationsanbieter auch zusichern, Leerrohre zur Verfügung zu stellen, wenn ein weiter Anbieter in dem Gebiet ausbauen möchte. Das bedeutet allerdings, dass die Straße erneut aufgerissen und Tiefbauarbeiten vorgenommen werden müssen. Das ist in der Regel deutlich teurer als die Ausbaureserven von vornherein mit zu berücksichtigen.
Quellen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2021): „Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Version 5.0)“, https://gigabit-projekttraeger.de/wp-content/uploads/2021/05/210428_Materialkonzept_5.0.pdf, letzter Zugriff am 20. Dezember 2021.