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Startschuss für Graue-Flecken-Förderung: Letzte Änderungen und erste Schritte

Die Graue-Flecken-Förderung sollte eigentlich schon seit Beginn des Jahres anlaufen. Am 26. April hat das BMVI nun offiziell die Richtlinie zur Graue-Flecken-Förderung verabschiedet. Die Förderung kann ab sofort beantragt werden. Es gibt allerdings einige entscheidende Änderungen im Vergleich zum Vorgängermodell – der Weiße-Flecken-Förderung.

WiR haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst und zeigen auf, wie es mit der Förderung nun weitergeht und welche Schritte Kommunen bereits einleiten können.

Worum geht es bei der Graue-Flecken-Förderung? Lesen Sie es nach: „Graue-Flecken-Förderung: Ultra schnelles Internet bis in den letzten Winkel“

Die wichtigsten Änderungen der Graue-Flecken-Förderung im Überblick

Seit dem Start der Weiße-Flecken-Förderung konnte die Breitbandversorgung in zahlreichen Städten und Kreisen gezielt verbessert werden. In vielen Punkten geht die Graue-Flecken-Förderung dazu jetzt noch einen Schritt weiter:

1. Mehr Förderung

Im Rahmen der vorherigen Förderrichtlinie lag die beantragbare Fördermaximalsumme des Bundes bei 30 Mio. €. Mit der Graue-Flecken-Förderung wurde diese massiv aufgestockt. Nun können bis zu 150 Mio. € Förderung aus Bundesmitteln beantragt werden. Grundsätzlich gilt, dass der Ausbau gigabitfähiger Netze mit 50% Förderung unterstützt werden kann. In Einzelfällen kann die Förderung sogar auf bis zu 70% steigen, wenn der Kreis / die Kommune über eine besonders geringe Wirtschaftskraft verfügt und das entsprechende Land nicht kofinanziert.

Welchen Eigenanteil haben denn die Kommunen? Das lässt sich so pauschal leider nicht sagen. 

Hier kommt es wie auch bei der Weiße-Flecken-Förderung auf das jeweilige Bundesland und dessen Richtlinie zur Kofinanzierung an. Diese Richtlinien stehen in den meisten Fälle aber noch nicht fest.

2. Projektträger der Graue-Flecken-Förderung

Nicht nur die Fördersumme hat sich geändert, sondern auch die Projektträger, die sie verteilen – zumindest teilweise. Neben der atene KOM kommt Price Waterhouse Copper (PWC) als Projektträger hinzu. Die Zuständigkeit für die einzelnen Bundesländer teilen sich die Projektträger:

  • atene KOM: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein
  • PWC: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Die Antragstellung erfolgt daher auf den jeweiligen Seiten von atene KOM und PWC.

3. Neue sozioökonomische Schwerpunkte

Sozioökonomische Schwerpunkte gab es auch schon in der Weiße-Flecken-Förderung. Hierbei handelte es sich um Schulen, Krankenhäuser sowie Unternehmen in Gewerbegebieten.

Bei der Graue-Flecken-Förderung wurden die Anschlussmöglichkeiten deutlich erweitert. Hinzugekommen sind: Gebäude lokaler Behörden, Forschungszentren, Stadien, Bahnhöfe, Flughäfen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe in Einzellagen oder Mischgebieten. Eine zu kalkulierende Aufgreifschwelle entfällt.

Die Herausforderung: die neuen sozioökonomischen Schwerpunkte ausfindig machen. 

Die zielführende Auswertung der Markterkundung, die für die Antragstellung weiterhin obligatorisch ist, gestaltet sich dadurch um einiges komplexer.

Bei der Versorgung von Privathaushalten hingegen gilt erneut eine einheitliche Aufgreifschwelle: Es sind nur Anschlüsse förderbar, die eine Leistung von maximal 100 Mbit/s erbringen.

4. Neue Beratungsförderung

Wo liegen eigentlich Ihre grauen Flecken? Und lohnt es sich, jetzt schon Fördergelder zu akquirieren oder bis 2023 zu warten und auch Privathaushalte ohne Aufgreifschwelle zur Förderung zu beantragen? Und wie ist das mit den neuen sozioökonomischen Schwerpunkten?

Mit der neuen Richtlinie müssen Kommunen erneut viele Fragen für sich beantworten. Ohne professionelle Unterstützung kann das eine ganz schöne Herausforderung sein. Daher gibt es – unabhängig davon, ob Kommunen die Graue-Flecken-Förderung im Anschluss nutzen – eine neue Beratungsförderung. Diese wurde sogar aufgestockt. Einzelne Kommunen können nun 50.000€ und Kreise sogar 200.000€ an Beratungsförderung erhalten.

Gerade kleinere Kommunen können sich so Unterstützung in der Marktanalyse und dem Stellen des Förderantrags leisten.

Erste Schritte bei der Graue-Flecken-Förderung

Viele Kommunen stehen bereits in den Startlöchern. Obwohl die Förderrichtlinie jetzt offiziell verabschiedet ist, kann es noch nicht ganz losgehen. Noch fehlt der Leitfaden zum Förderprogramm, der die Umsetzung der Richtlinie konkretisiert. Auch die Aussagen der Länder zur Kofinanzierung müssen noch abgewartet werden.

Sobald diese vorliegen, können Kommunen mit der Markterkundung beginnen. Diese bildet die Basis für die Stellung eines Förderantrags und beantwortet wichtige Fragen: Wo sind dunkel- und hellgraue Flecken? Welche sozioökonomischen Schwerpunkte können gefördert ausgebaut werden? 

Für aktuelle Daten sollte eine Markterkundung circa einmal im Jahr durchgeführt werden. Aber auch ohne erneute Markterkundung bietet sich unter Umständen eine zielgerichtete Potentialanalyse an.

WiR unterstützen Sie!

Nutzen Sie die Beratungsförderung und holen Sie sich professionelle Unterstützung! So können Sie sichergehen, dass Sie Ihre Kommune nachhaltig gigabitfähig gestalten. WiR begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Gemeinsam mit Ihnen klären WiR, ob für Sie eine Markterkundung oder eine Potentialanalyse geeigneter ist und geben auf Basis dessen Handlungsempfehlungen. Auch bei der Antragstellung und der anschließenden Planung und Durchführung Ihres Förderprojekts sind WiR stets an Ihrer Seite!

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