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NRW veröffentlicht Kofinanzierung der Gigabitförderung: Änderungen und Kritik

Zuletzt aktualisiert: 10. August 2023

Passend zu dem gut einjährigen Jubiläum der Gigabitstrategie des Bundes hat das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) seine Richtlinie zur Kofinanzierung der dunkelgrauen Flecken im Rahmen der Gigabitförderung veröffentlicht.

Die wichtigste Änderung: der Eigenanteil für Kommunen. Diese Anpassung stößt – wenig überraschend – auf scharfe Kritik aus dem Städtetag.

Wir erklären die Änderungen in der neuen Richtlinie zur Kofinanzierung und gehen auf die Kritik des Städtetags ein. 

Die neue Richtlinie zur Kofinanzierung der Gigabitförderung

Im Grunde ändert sich durch die neue Richtlinie zur Kofinanzierung für die Kommunen und Kreise kaum etwas. Die Richtlinie für dunkelgraue Flecken orientiert sich hauptsächlich an der Richtlinie zur Gigabitförderung und enthält keine überraschenden Punkte – bis auf die Höhe des Eigenanteils.

Bisher lag der Eigenanteil für Kommunen und Kreise in NRW grundsätzlich bei 10%. Bei „finanzschwachen“ Kommunen ist der Eigenanteil komplett weggefallen. Das wurde in der neuen Richtlinie zur Kofinanzierung angepasst. Jetzt liegt der Anteil grundsätzlich bei 20% bzw. 10% für finanzschwache Kommunen.

Die neue Richtlinie für die dunkelgrauen Flecken läuft erst einmal bis zum 31.12.25. Die Richtlinien für die weißen Flecken (Laufzeit bis zum 31.12.25) und für die hellgrauen Flecken (Laufzeit bis zum 31.10.25) bleiben von der neuen Richtlinie unberührt. Hier bleiben die Eigenanteile unverändert bei 10% bzw. 0% bei finanzschwachen Kommunen. 

Ablauf der Kofinanzierung

Um Bundes- und Landesmittel zu erhalten, müssen Kommunen und Kreise zunächst ein Markterkundungsverfahren einleiten. Dann wird der Förderantrag beim Bund gestellt. Gab es eine Bewilligung in vorläufiger Höhe, können Kommunen auch den Förderantrag beim Land NRW einreichen. Bei Bedarf kann zusätzlich ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt werden. Dann erfolgen die Ausschreibungen sowie im Anschluss die Konkretisierung des Förderantrags beim Bund. Erhalten Kommunen eine Bewilligung in endgültiger Höhe, müssen sie auch den Antrag beim Land konkretisieren. Wird die Kofinanzierung bewilligt, erfolgt der Maßnahmebeginn bzw. Zuschlag.

Kritik des Städtetags an der Richtlinie

Vor allem die Erhöhung des Eigenanteils hat für viel Kritik gesorgt – beim Städtetag NRW, aber auch beim Landkreistag NRW und dem Städte- und Gemeindebund NRW. Der Städtetag teilt die Auffassung, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau Vorrang haben sollte, zweifelt jedoch an der Effektivität dieses Ansatzes. Die aktuellen Aktivitäten der Telekommunikationsunternehmen (TKU) beim Glasfaserausbau werden zwar erkannt, jedoch wird bezweifelt, dass sie zu einem flächendeckenden Ausbau führen werden. Die Debatte um den sogenannten Überbau verdeutliche das Streben der Unternehmen, vorrangig in wirtschaftlich interessante Gebiete zu investieren, während weniger attraktive Bereiche vernachlässigt werden könnten.

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Der Städtetag betont die Notwendigkeit, die finanzielle Situation der Kommunen zu berücksichtigen. Die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen, die durch die Corona-Pandemie, Steuerausfälle, Energiekrise, Inflation und Flüchtlingsunterbringung entstanden seien, setzen die Kommunen unter Druck. Die Erhöhung der kommunalen Eigenanteile könnte den weiteren Gigabitausbau gefährden und Kommunen aufgrund finanzieller Engpässe von einer zukunftsfähigen Infrastruktur abschneiden. 

Zumal zu befürchten sei, dass im nächsten Jahr viele Kommunen in die Haushaltssicherung abrutschen werden. Das könne dazu führen, dass geförderte Glasfaserprojekte – primär aufgrund des erhöhten Eigenanteils – auf unbestimmte Zeit verschoben werden müssen. Der Städtetag betont in diesem Zusammenhang, dass die ambitionierten Ziele des Landes und Bundes ohne Unterstützung der Kommunen nicht zu erreichen seien.

Fazit

Fast ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Gigabitförderung hat NRW seine Kofinanzierungsrichtlinie für die Gigabitförderung veröffentlicht. Während sie in weiten Teilen an die Gigabitförderungsrichtlinie anknüpft, sticht die Anpassung des Eigenanteils hervor. Die erhöhten Eigenanteile für Kommunen stehen daher wenig überraschend im Fokus der Debatte und führen zu Kritik seitens des Städtetags. Laut Städtetag könnte die Erhöhung der Eigenanteile den weiteren Gigabitausbau gefährden und sogar zu einer Abschneidung von zukunftsfähiger Infrastruktur führen.

Quellen

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (2023): „Kofinanzierung der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 durch das Land NRW (‚Dunkelgraue-Flecken-Programm‘)“, https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/23-08-01_mwike_nrw_kofi-rl-2.0_verfahren.pdf, letzter Zugriff am 09. August 2023.

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (2023): „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)‘“, 01. August 2023, https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/2023_08_01_mwike_nrw_richtlinie_kofinanzierung_gigabitausbau_0.pdf, letzter Zugriff am 09. August 2023. 

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