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Vorbereitung novellierte Gigabit-förderung: Das können Sie schon jetzt tun

Zuletzt aktualisiert: 06. Februar 2023

Am ersten April soll die neue Gigabitförderung starten. Eigentlich sollte sich diese nahtlos an die bisherige Förderung anschließen. Aber im Oktober waren die Töpfe leer und die Novellierung noch nicht gestartet.

Viele Kommunen und Kreise wurden von dem Antragsstopp überrascht. Es war die Rede von mangelnder Kommunikation und Planungsunsicherheit. Wie genau die neue Förderrichtlinie aussehen wird, ist immer noch unklar. Dennoch können Kommunen schon jetzt mit einigen vorbereitenden Maßnahmen beginnen.

Wir haben für Sie zusammengefasst, was aktuell bekannt ist und wie sich Kommunen schon jetzt auf die Novelle vorbereiten können. 

Aktuelles zur Novelle

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat bereits ein neues Förderkonzept für die Glasfaserförderung vorgelegt. Die genauen Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Es stehen allerdings neue Priorisierungsinstrumente im Raum, wie sie seit langem von der Privatwirtschaft gefordert werden.

So könnte es beispielsweise zu Fast-Lane-Prozeduren kommen, in denen Gebiete mit besonders vielen weißen Flecken priorisiert werden. Erst im Anschluss soll der Rest des Länderbudgets vergeben werden – möglicherweise nach einem bundesweiten Kriterienkatalog, falls zu viele Anträge gestellt werden.

Laut Entwurf sollen die Stadtstaaten jeweils 50 Mio. Euro an Fördermitteln erhalten. Für die Flächenstaaten sollen je 100. Mio. Euro pauschal an Fördermitteln zur Verfügung stehen sowie ein Zuschlag, bemessen an der Anzahl der förderfähigen Anschlüsse. Insgesamt soll das Fördervolumen auf drei Milliarden Euro beschränkt sein.

Den Förderantrag selbst können Sie aktuell noch nicht vorbereiten. Dazu muss erst bekannt sein, wie die künftige Förderung aussieht. Dennoch können Sie bereits jetzt vorbereitende Maßnahmen treffen. 

Daten sammeln und zusammenführen

Um möglichst schnell agieren zu können, wenn die novellierte Förderung in Kraft tritt, sollten Sie am besten bereits im Vorfeld die nötigen Daten sammeln. Dazu gehört unter anderem eine Analyse der vorhandenen Infrastruktur und der bestehenden Ausbauvorhaben. Wo erfolgt aktuell beispielsweise ein eigenwirtschaftlicher Ausbau?

Die gesammelten Daten (auch Versorgungsdaten von Gigabit NRW und der Bundespotentialanalyse nach deren Veröffentlichung) können Sie in einer GIS-Datenbank zusammenführen. Auf Basis dessen können Sie bereits erste potenzielle Gebiete identifizieren. So bleiben Sie zudem aussagefähig gegenüber Bürger:innen und Kommunen. Dafür müssen Sie allerdings zunächst den aktuellen Glasfaserausbaustand kennen. 

Markterkundung vorbereiten

Außerdem sollten Sie – so weit möglich – die Markterkundung bereits vorbereiten. Hier kann es sich anbieten, bereits im Vorfeld in den Dialog mit ausbauenden Unternehmen zu treten, um zu klären, wo diese künftig ausbauen wollen. Meist lohnt sich auch ein Hinweis darauf, dass Sie vorhaben, bald eine Markterkundung durchzuführen. So haben die Telekommunikationsunternehmen mehr Zeit, intern die nötigen Daten zu sammeln und können schneller auf Ihre Anfrage reagieren, wenn es so weit ist.

Beratungsleistungen beantragen

Zudem können Sie bereits Beratungsleistungen beantragen. Wie auch im vergangenen Jahr können sich Kommunen und Kreise in Form von Beratungsleistungen externe Unterstützung holen. Die externen Berater:innen können dabei sowohl bei der Informationsbeschaffung, Analyse und Vorbereitung eines Förderantrags als auch bei der anschließenden Durchführung bis hin zum Vergabeverfahren unterstützen. Auch eine Kombination ist möglich.

Fazit

Auch wenn die Details der Novelle zur Gigabitförderung noch nicht bekannt sind und sich der aktuelle Entwurf durchaus noch ändern kann, können Kommunen schon jetzt Vorbereitungen treffen. Durch die Sammlung und Analyse der Daten zum aktuellen Glasfaserausbaustand und die Vorbereitung des Markterkundungsverfahrens können Kommunen die Grundlage für die Bildung von Potenzialgebieten und die anschließende Antragstellung schaffen. Zudem können Kommunen bereits Beratungsleistungen beantragen und sich so bei der Vorbereitung und Durchführung unterstützen lassen.

WiR unterstützen Sie!

Nutzen Sie die Beratungsförderung und holen Sie sich professionelle Unterstützung! So können Sie sichergehen, dass Sie Ihre Kommune nachhaltig gigabitfähig gestalten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Gemeinsam mit Ihnen klären wir, ob für Sie eine Markterkundung oder eine Potentialanalyse geeigneter ist und geben auf Basis dessen Handlungsempfehlungen. Auch bei der Antragstellung und der anschließenden Planung und Durchführung Ihres Förderprojekts sind wir stets an Ihrer Seite! 

Sprechen Sie uns an!

Quellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2023): „Eckpunkte der Gigabitförderung 2023“, 12. Januar 2023.

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