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Homes passed, prepared oder doch connected? – Was ist was im Glasfaserausbau
Passed, prepared oder connected? Die Anschlussmöglichkeiten von Gebäuden werden im Glasfaserausbau häufig unterschiedlich bewertet. Bedeutet homes passed beispielsweise eine straßenseitengenaue Erschließung? Die Auffassungen von ausbauenden Unternehmen untereinander, aber auch im Vergleich mit Fördermittelgebern unterscheiden sich hier teilweise deutlich.
Dabei ist die richtige Definition der Begriffe vor allem im geförderten Ausbau essentiell. Sind Gebäude nicht entsprechend der Vorgaben erschlossen, gelten sie weiterhin als förderfähig.
Wann gelten Gebäude denn nun als passed, prepared oder connected? Wir haben die Definition gemäß dem Leitfaden zur Graue-Flecken-Förderung für Sie zusammengefasst.
Homes passed
Damit ein Gebäude als homes passed gilt, muss mindestens ein Leerrohr, das für das jeweilige Gebäude vorgesehen ist, straßenseitengenau verlegt sein. Das Leerrohr kann darüber hinaus bereits das Glasfaserkabel beinhalten. Ob mit oder ohne Glasfaserkabel – es wird lediglich ein Kopfloch benötigt, um das Gebäude anzuschließen. Außerdem gilt ein Grundstück als homes passed, wenn ein HFC-Netz vorhanden und eine Abzweigung durch das Setzen einer Muffe möglich ist.
Straßenquerungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Gebäude als homes passed gelten sollen – gerade in diesem Punkt gab es in der Vergangenheit Uneinigkeit. Zumal die Erschließungskosten bei Straßenquerungen enorm sind und auf Endkund:innen ein hoher Eigenanteil im vierstelligen Bereich entfällt. Bei einer straßenseitengenauen Verlegung hingegen beläuft sich der Eigenanteil meist auf einen mittleren dreistelligen Betrag. Außerdem ist der Anschluss des Gebäudes in angemessen kurzer Zeit möglich.
Alternativ gelten Gebäude auch dann als homes passed, wenn die ausbauenden Telekommunikationsanbieter schriftlich zusichern, dass sie einen homes-prepared-Anschluss einrichten werden. Die Ausbaukosten haben dabei die jeweiligen Anbieter zu tragen – auch der Eigenanteil an den Erschließungskosten entfällt für die Privatpersonen.
Homes prepared
Bei Gebäuden, die als homes prepared gelten, gibt es ebenfalls eine straßenseitengenaue Verlegung. In diesem Fall führt allerdings zusätzlich zur homes-passed-Erschließung ein Leerrohr direkt bis zum Gebäude. Somit ist kein Kopfloch für den Anschluss nötig und für den Anschluss des Gebäudes muss lediglich ein Glasfaserkabel durch das Leerrohr geführt werden. Dementsprechend müssen Privatpersonen auch keinen Eigenanteil an der Verlegung, sondern höchstens eine geringe Anschlussgebühr zahlen.
Homes connected
Homes connected geht noch einen Schritt weiter. Bei dieser Variante führt nicht nur ein Leerrohr zum Gebäude – das Rohr ist auch bereits mit Glasfaser ausgestattet. Das Gebäude ist demnach schon vollständig angeschlossen (oder connected) und auf die Kund:innen kommen keine Gebühren zu.
Graue-Flecken-Förderung
Diese Definition der Hausanschlüsse ist vor allem im geförderten Ausbau relevant. Der Leitfaden zur Graue-Flecken-Förderung schließt beispielsweise eine Förderung aus, wenn bereits ein gigabitfähiges Netz vorliegt und lediglich der Gebäudeanschluss fehlt – homes passed.
Im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass Gebäude aus dem geförderten Ausbaugebiet fallen, wenn die Verlegung nicht straßenseitengenau erfolgt. In diesem Fall könnten anderen Unternehmen in dem Gebiet gefördert ausbauen, ohne dass es sich um einen Überbau vorhandener Infrastrukturen handelt.
Die genaue und trennscharfe Definition von Gebäudeanschlüssen und die Einhaltung von Vorgaben ist also vor allem im geförderten Ausbau wichtig, um Projektgebiete nachhaltig zu erschließen und Ressourcen einzusparen.
Quellen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2021): „Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘ (Gigabit-Richtlinie) des BMVI in der letzten aktualisierten Fassung vom Leitfaden-Version 1 vom 05.10.2021“, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/leitfaden-foerderung-unterstuetzung-gigabitausbau-telekommunikationsnetze.pdf?__blob=publicationFile, letzter Zugriff am 20. Dezember 2021.