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Neue Gigabit-Richtlinie veröffentlicht: Das kommt auf Kommunen zu

Zuletzt aktualisiert: 14. April 2023

Die neue und lang ersehnte Gigabit-Richtlinie ist da. Und obwohl sie in vielen Punkten der bisherigen Richtlinie entspricht, bringt sie einige Neuerungen mit sich. Ganz voran das sogenannte Fast-Lane-Verfahren, Branchendialoge und neue Fördersummen.

Wir zeigen, was sich durch die neue Richtlinie ändert und wie Kommunen sich auf eine Antragstellung vorbereiten können. 

Fast-Lane-Verfahren

Eine der wichtigsten Änderungen im Rahmen der neuen Gigabit-Richtlinie ist das sogenannte Fast-Lane-Verfahren und damit die Einführung einer Priorisierung, die von Telekommunikations-Unternehmen und Interessensverbänden vielfach gefordert wurde. Ziel ist es, die Förderung in Gebietskörperschaften mit dem größten Nachholbedarf fließen zu lassen.

Dafür wurden die folgenden vier Kriterien festgelegt:  

  • Nachholbedarf: hoher Anteil weißer Flecken
  • Synergienutzung: verbleibende Versorgungslücken nach bereits realisiertem oder zugesichertem marktwirtschaftlichem bzw. gefördertem Ausbau
  • Digitale Teilhabe im ländlichen Raum: Einwohnerdichte
  • Interkommunale Zusammenarbeit: gemeindeübergreifende Zusammenarbeit 

Bei dem Kriterium zur Synergienutzung wird der gemäß der Potenzialanalyse zu erwartende Ausbau mit dem zugesicherten Ausbau verglichen. Je weniger Ausbau erwartet wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass Kommunen gefördert werden, da die verbleibenden Gebiete als wenig attraktiv für den eigenwirtschaftlichen Ausbau gelten. Es gibt allerdings Befürchtungen, dass die Potenzialanalyse das Ausbaupotenzial eher überschätzt und somit Kommunen trotz Bedarf aus dem Fast-Lane-Verfahren herausfallen.

Grundsätzlich erhalten diejenigen Anträge, die die im jeweiligen Aufruf festgelegte Mindestpunktzahl erreichen, eine vorrangige Bewilligung. So wird beispielsweise angenommen, dass Kommunen mit einer Punktzahl zwischen 300 und 500 Punkten gute Aussichten auf eine Bewilligung haben. Anträge, die diese Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden bis zum Stichtag des jeweiligen Aufrufs gesammelt und dann anhand der erreichten Punktzahl gereiht. Anträge, die in dieser Reihung innerhalb der Landesobergrenze nicht berücksichtigt werden können, werden nach dem letzten Aufruf des Jahres im Rahmen der verbliebenen Bundesmittel bundesweit erneut gereiht und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel bewilligt.

Der Deutsche Städtetag befürchtet, dass städtische Räume durch den Kriterienkatalog benachteiligt werden können. Die Kriterien Einwohnerdichte und interkommunale Zusammenarbeit richten sich primär an ländliche Räume. Für Städte sei es schwierig, hier eine hohe Punktzahl zu erreichen.

Wie viele Kommunen tatsächlich vom Fast-Lane-Verfahren profitieren ist bisher noch unklar. Nach Schätzungen des Landes Nordrhein-Westfalen und Gigabit NRW schlägt sich das Verfahren in NRW kaum nieder. Hier gebe es nur wenige Fast-Lane-Kommunen. Somit hätten auch Kommunen, die laut Kriterienkatalog keine hohe Punktzahl erreichen, schon jetzt gute Chancen auf eine Bewilligung. 

Aufgreifschwelle

Ursprünglich war angekündigt, dass es bei der neuen Gigabit-Richtlinie keine Aufgreifschwelle geben soll. Nun wurde doch eine Aufgreifschwelle bei 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download festgesetzt. Das bedeutet gleichzeitig aber auch, dass Kabelnetze, die noch nicht dem Standard Docsis 3.1 entsprechen und für die keine Aufrüstung auf diesen Standard innerhalb der nächsten zwölf Monate angekündigt ist, überbaut werden können. Sozioökonomische Schwerpunkte wie Schulen, Verkehrsknotenpunkte oder Krankenhäuser können weiterhin ohne Aufgreifschwelle gefördert ausgebaut werden.

Maximale Förderhöhe

Das Fördervolumen pro Projekt liegt bei maximal 100 Mio. Euro (Bundesanteil). Hinzu kommt noch ein Anteil durch die jeweiligen Länder, der je nach Land unterschiedlich ausfallen kann. Wie hoch dieser jeweils ist, steht bisher noch nicht fest.

Zusätzlich gibt es Landesobergrenzen. Für Stadtstaaten gilt eine gemeinsame Obergrenze von 75 Mio. Euro. Flächenländer erhalten einen Sockelbetrag von je 100 Mio. Euro. Der Restbetrag wird gemäß dem aktuellen Stand des Gigabitausbaus auf die Flächenländer verteilt. Ausschlaggebend ist die Anzahl der förderfähigen Haushalte. Für NRW gilt z. B. ein maximales Förderbudget von 400 Mio. Euro pro Förderaufruf.  

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Markterkundungsverfahren

Auch bei der neuen Gigabit-Richtlinie bleibt das Markterkundungsverfahren (MEV) Pflicht. Allerdings müssen Gebietskörperschaften das MEV nun zwingend vor Antragstellung durchführen. Es ist nicht mehr möglich, wie bei der Vorgängerrichtlinie, das MEV nach Antragstellung zu starten. Wie bisher auch darf das MEV maximal zwölf Monate vor Beginn des Vergabeverfahrens abgeschlossen worden sein.

Branchendialog

Wie bereits angekündigt, sind im Rahmen der neuen Gigabit-Richtlinie Branchendialoge vorgesehen. Dabei handelt es sich grundsätzlich nicht um ein neues Instrument, sondern vielmehr um gängige Praxis. Lediglich die verpflichtende Durchführung ist eine Neuerung. Aufgrund der Kurzfristigkeit gilt für Förderanträge, die noch in diesem Jahr gestellt werden, eine Ausnahme. Ab 2024 müssen die Branchendialoge dann verpflichtend vor Start des MEV durchgeführt werden.

Nächste Schritte für Kommune

Zwar wird künftig noch ein aktualisierter Leitfaden zur Gigabitförderung erwartet, allerdings können Kommunen, Städte und Kreise schon jetzt einen Förderantrag stellen – sowohl im Rahmen der Gigabit-Richtlinie als auch für die Beratungsförderung.

Daher können Kommunen mit der Vorbereitung starten und in einem ersten Schritt analysieren, in welchen Gebieten mit einem eigenwirtschaftlichen Ausbau zu rechnen und wo Förderung notwendig ist. Daraus ergibt sich das konkrete Ausbaupotenzial.

Zudem können Kreise bereits Überlegungen starten, ob für das gesamte Kreisgebiet oder beispielsweise nur für bestimmte Kommunen ein Förderantrag gestellt werden soll. Im Förderportal gibt es einen Punkterechner, mit denen Gebietskörperschaften durchrechnen können, wie viele Punkte sie gemäß dem Kriterienkatalog erreichen. 

Wir unterstützen Sie!

Sie überlegen, ob die erneuerte Förderung für Sie in Betracht kommt? Wir unterstützen Sie! Wir führen Branchendialoge und Markterkundungsverfahren durch, evaluieren diese ganzheitlich und liefern eine umfassende Datenanalyse. Auf Basis dessen geben wir Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für oder gegen die Förderung. Dabei behalten wir auch vorbehaltliche eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte im Blick und unterstützen Sie weiter – falls ein Projektstart in 2023 noch nicht gelingt – und legen die Grundlagen für ein Projekt in 2024. Für unsere Unterstützung können Sie zudem die Beratungsförderung beantragen und bis ins nächste Jahr davon profitieren.

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Quellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2023): „Die Gigabitförderung 2.0“, 03. April 2023, https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html, letzter Zugriff am 06. April 2023.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2023): „Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, 31. März 2023, https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/gigabit-richtlinie-2-0.pdf?__blob=publicationFile, letzter Aufruf am 06. April 2023. 

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