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Neustart der Gigabitförderung 2.0 – Ein Überblick über die Neuerungen und Chancen

Zuletzt aktualisiert: 06. Mai 2024

Lang erwartet und nun endlich da: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Förderaufrufe im Rahmen der Gigabitförderung 2.0 gestartet. Vieles bleibt beim Alten: Fast-Lane-Anträge, Beratungsförderung und die Maximalförderung von Projekten.

Allerdings bringt die Neuauflage tatsächlich auch einige Neuheiten. Zum einen sind die Branchendialoge ab diesem Jahr verpflichtend. Zum anderen hat das BMDV ein Pilotprogramm zum Lückenschluss ins Leben gerufen.  

Neuerungen der Gigabitförderung 2.0

Damit die Förderung genau dahin fließt, wo sie auch tatsächlich benötigt wird, sind Branchendialoge ab diesem Jahr verpflichtend durchzuführen. Die Dialoge finden zwischen den Gebietskörperschaften und Telekommunikationsunternehmen statt und sind vor Beginn des Markterkundungsverfahrens (MEV) durchzuführen. Die hierfür vorgegebene Frist liegt bei vier Wochen. Bei der Planung sollte dabei auch die Frist von acht Wochen für MEVs berücksichtigt werden – hinzu kommen Vorbereitung und Auswertung. Somit bleibt nicht viel Zeit, um Anträge fristgerecht bis zum 30. September einzureichen.

Zusätzlich werden die Fördergelder mithilfe des Kriterienkatalogs – wie auch schon im letzten Jahr – in die Gebiete mit dem größten Nachhol- und Förderbedarf gelenkt. Neu ist allerdings der optimierte Vorab-Online-Punkterechner, der an die Kriterien anknüpft. Dieser wurde zum Punktekompass ausgebaut und hilft Gebietskörperschaften, die Erfolgschancen eines Antrags besser einzuschätzen und so eine Entscheidung für oder gegen die Antragstellung zu treffen. So sollen die Ressourcen aller Beteiligten effizient eingesetzt und die Planung zielgerichtet angepasst werden, indem der Aufwand für voraussichtlich erfolglose Anträge vermieden wird. Grundlage des Kompasses bilden die Versorgungsdaten des Gigabit-Grundbuchs (Stand Mitte 2023) und vorliegende Informationen zu aktuellen Förderprojekten des Bundes. Zusätzlich können Kommunen die Ergebnisse von MEV und Branchendialogen in die Berechnung integrieren. Referenzwert sind dabei die Grenzpunktzahlen der bewilligten Anträge im jeweiligen Bundesland des Vorjahres.

Die aktuellen Förderaufrufe sind am 30. April gestartet und bis zum 30. September 2024 befristet. Auch in diesem Jahr liegt der Bundesanteil an der Förderung bei maximal 100 Mio. Euro pro Breitbandausbauprojekt. Zusätzlich gilt eine Bagatellgrenze von 100.000 Euro. Die Aufgreifschwelle liegt bei 300 Mbit/s im Download bzw. 150 Mbit/s im Upload. Das bedeutet gleichzeitig aber auch, dass Kabelnetze, die noch nicht dem Standard Docsis 3.1 entsprechen und für die keine Aufrüstung auf diesen Standard innerhalb der nächsten zwölf Monate angekündigt ist, überbaut werden können. 

Lückenschluss-Programm: Fokus auf kleine, unterversorgte Gebiete

Auch neu ist das Lückenschluss-Pilotprogramm, das ab Juni 2024 startet. Das neue Programm ist speziell für kleinere Gebiete konzipiert, die durch privatwirtschaftlichen Ausbau nicht vollständig erschlossen wurden und aufgrund der geringen Größe auch in Zukunft nicht mehr erschlossen werden. Dieses Pilotprogramm zielt darauf ab, solche Gebiete schnell und effizient gigabitfähig zu machen und gleichzeitig Synergien zwischen privatwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau besser zu nutzen.

Antragberechtigt sind Kommunen, die mit maximal 500.000 Euro den Ortsteil bzw. die Kommune flächendeckend gigabitfähig erschließen können. Zusätzlich muss der Ausbau auf Geschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch im Hauptgebiet (z. B. im Rahmen der Branchendialoge) verbindlich zugesichert oder bereits erfolgt sein. Das Lückenschluss-Programm dient in diesen Fällen lediglich als Ergänzung, um einen gigabitfähigen Vollausbau zu erreichen. Pro Jahr können Kommunen maximal einen Antrag auf Förderung stellen. Landkreise bzw. übergeordnete Gebietskörperschaften können mehrere Anträge stellen, wenn es sich um Anträge für unterschiedliche Gemeinden handelt. Grundsätzlich kann das Lückenschluss-Gebiet auch in mehreren Gemeinden liegen. Allerdings erhöht sich das Gesamtprojektvolumen in diesem Fall nicht.

Das Pilotprogramm ist dabei zunächst auf 100 Anträge bundesweit beschränkt. Ausschlaggebend ist hier der Antragseingang. Im Anschluss erfolgen eine Evaluierung und ggf. Anpassung. Die Anträge laufen dabei nicht in den geltenden Rankingmechanismus und sind unabhängig von den Landesobergrenzen, die bei den Standard-Anträgen gelten.  

Aber Achtung: Kommunen können entweder einen Förderantrag im Rahmen des Lückenschluss-Programms oder der regulären Gigabitförderung stellen. Daher sollte vorab gründlich geprüft werden, ob es sich bei dem potenziellen Fördergebiet tatsächlich um eine Lücke handelt oder ob eine Antragstellung im Standard-Aufruf nicht sinnvoller ist. Ausschlaggebend sind bei der Entscheidungsfindung vor allem drei Punkte. Erstens verfügen die Kommunen über ein Teilgebiet, das bis auf wenige Adresspunkte bereits gigabitfähig ausgebaut ist bzw. wird. Zweitens können die verbliebenen förderfähigen mit wenigen Kilometern Tiefbau vollständig erschlossen werden. Und zu guter Letzt liegen die voraussichtlichen Gesamtprojektkosten bei maximal 500.000 Euro.

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Online-Formular wird hier erscheinen

Zusätzlich wird für das Pilotprogramm das Antragsverfahren beschleunigt. So können Kommunen unmittelbar nach dem Branchendialog einen Antrag stellen. Das MEV ist anschließend unverzüglich für das Lückenschluss-Gebiet zu starten. Die Stellungnahmefrist wird dabei auf 30 Tage gekürzt. Parallel können Antragsteller bereits das Auswahlverfahren vorbereiten und nach Auswertung des MEV starten. Besonders bemerkenswert ist, dass die Bewilligungsbehörde schon vor der Ausschreibung (und eventuell vor den MEV-Ergebnissen) die Fördersumme in abschließender Höhe festsetzt. Eine Erhöhung der festgesetzten Fördersumme ist allerdings ausgeschlossen. Das birgt die Gefahr, dass die tatsächlichen Ausgaben der Kommunen höher liegen, aber nicht von der Förderung übernommen werden, beispielsweise wenn sich Tiefbaupreise erhöhen oder weitere Adressen hinzukommen. Daher sollten sich Kommunen genau überlegen, ob ein Antrag im Rahmen des Lückenschluss-Programms oder der regulären Gigabitförderung sinnvoller ist.

Fast-Lane-Anträge: Priorität für die Bedürftigsten

Auch in der Gigabitförderung 2.0 gibt es wieder die Fast-Lane-Option. Sie ermöglicht es Gebietskörperschaften, Förderanträge für besonders förderwürdige Projekte zu stellen, die eine Mindestpunktzahl von 300 Punkten (500 Punkte sind möglich) gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 erreichen. Diese Projekte werden vorrangig bewilligt, was bedeutet, dass sie außerhalb der üblichen Antragsfristen genehmigt werden können. Die Bewertung erfolgt anhand von den Kriterien Nachholbedarf, Nutzung von Synergien, digitale Teilhabe im ländlichen Raum und interkommunale Zusammenarbeit.

Die Anträge werden den Landesobergrenzen entsprechend bewilligt. Für die Obergrenzen der Flächenländer wird jeweils ein Sockelbetrag definiert. Die restlichen Mittel werden gemäß der Zahl der verbliebenen förderfähigen Anschlüsse jedes Landes in Relation zur Gesamtzahl aller förderfähigen Anschlüsse in Deutschland verteilt. Stadtstaaten haben eine gemeinsame Obergrenze. Diese Obergrenzen werden vorrangig für die förderwürdigen Vorhaben (Fast Lane) verwendet.  

Standard-Anträge: Breite Förderung

Standard-Anträge decken Projekte ab, die nicht die Mindestpunktzahl von 300 Punkten für eine vorrangige Bewilligung erreichen, aber dennoch förderwürdig sind. Die Bewilligung erfolgt nach Ablauf der Abruffrist aus den Mitteln, die nicht für die Fast-Lane-Vorhaben genutzt wurden. Dafür werden sie gemäß ihrer Punktzahl gereiht und im Rahmen der jeweiligen Landesobergrenze bewilligt – sofern nach der Bewilligung der Fast-Lane-Anträge noch Mittel übrig sind.

Schöpfen Länder allerdings mit Fast-Lane- und Standard-Anträgen ihre Mittel nicht aus, werden diese Mittel für die Bewilligung von Anträgen aus anderen Bundesländern eingesetzt. Hierfür werden die Anträge bundesweit nach ihrer erreichten Punktzahl gereiht und entsprechend bewilligt, solange Mittel zur Verfügung stehen. 

Beratungsförderung: Unterstützung im Ausbauprozess

Die Beratungsförderung ist eine weitere wichtige Säule der Gigabitförderung 2.0. Sie bietet finanzielle Unterstützung für die technische und juristische Beratung, die Vorbereitung von Datengrundlagen und die Durchführung von Branchendialogen. Kreisfreie Großstädte und Landkreise können bis zu 200.000 Euro erhalten, während kleinere Städte und Gemeinden bis zu 50.000 Euro Förderung beantragen können.

Die Beantragung ist bereits seit dem 15. April 2024 möglich. Hier gilt: Die Förderung kann nur einmalig beantragt werden. Wenn Kommunen also bereits Beratungsförderung erhalten haben, ist eine weitere Förderung ausgeschlossen. Außerdem sind nur Beratungsleistungen förderfähig, die noch nicht begonnen wurden. Maßnahmenbeginn ist hier der Abschluss eines Vertrags mit einem Beratungsunternehmen. 

Schlussfolgerung

Die Gigabitförderung 2.0 bietet eine umfassende und flexible Unterstützung für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland, insbesondere in unterversorgten und wirtschaftlich schwierigen Gebieten. Durch die Fortführung von Fast-Lane-Anträgen und die Einführung des Lückenschluss-Programms sowie die fortgesetzte Unterstützung durch Beratungsförderung trägt das Programm entscheidend dazu bei, das Ziel eines flächendeckenden Gigabit-Netzes zu erreichen.

Weiterhin gilt im Rahmen der Bundesstrategie: Eigenwirtschaftlicher Ausbau geht vor einer potenziellen Förderung. Um eine flächendeckende Gigabitfähigkeit bis 2030 zu erreichen, sind allerdings Synergien aus beiden Methoden entscheidend. 

Wir unterstützen Sie!

Sie überlegen, ob die erneuerte Förderung für Sie in Betracht kommt? Wir unterstützen Sie! Wir führen Branchendialoge und Markterkundungsverfahren durch, evaluieren diese ganzheitlich und liefern eine umfassende Datenanalyse. Auf Basis dessen geben wir Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für oder gegen die Förderung. Dabei behalten wir auch vorbehaltliche eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte im Blick. Für unsere Unterstützung können Sie zudem die Beratungsförderung beantragen und bis ins nächste Jahr davon profitieren.

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Quellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2024): „Aufruf zur Antragseinreichung Förderung von Infrastrukturprojekten – fast lane“, 30. April 2024, https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/aufruf-zur-foerderung-von-infrastrukturprojekten-fast-lane.pdf?__blob=publicationFile, letzter Zugriff am 02. Mai 2024.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2024): „Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Beratungsleistungen“, 15. April 2024, https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/aufruf-zur-foerderung-von-beratungsleistungen.pdf?__blob=publicationFile, letzter Zugriff am 02. Mai 2024.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2024): „Die Gigabitförderung 2.0. Neue Förderaufrufe 2024, 30. April 2024, https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/relaunch-des-breitbandfoerderprogramms.html, letzter Zugriff am 02. Mai 2024.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2024): „Informationsunterlage zum Lückschluss-Programm (Pilotprogramm)“, https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/informationsunterlage-lueckenschlussprogramm.pdf?__blob=publicationFile, letzter Zugriff am 02. Mai 2024. 

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